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	<title>Kommentare zu: Darf ich eine Email oder ein Schreiben im Internet veröffentlichen? – Eine Anleitung in 7 Schritten</title>
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	<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2008-08/darf-ich-eine-email-oder-ein-schreiben-im-internet-veroeffentlichen-eine-anleitung-in-7-schritten</link>
	<description>Social Media &#38; Recht, Urheberrecht, Wettbewerbs- sowie AGB-Recht</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 12:26:13 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Zur Veröffentlichung von Emails und dergleichen&#8230; &#171; Bart in SL</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2008-08/darf-ich-eine-email-oder-ein-schreiben-im-internet-veroeffentlichen-eine-anleitung-in-7-schritten#comment-703</link>
		<dc:creator>Zur Veröffentlichung von Emails und dergleichen&#8230; &#171; Bart in SL</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 13:11:16 +0000</pubDate>
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		<description>[...] aussetzen, vor Gericht darüber zu streiten. Wer es dennoch tun will, für den findet sich bei Advisign eine kleine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die die gröbsten Klippen des Rechtes umschifft.  Tagged as: disclosure, recht Leave a comment     [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] aussetzen, vor Gericht darüber zu streiten. Wer es dennoch tun will, für den findet sich bei Advisign eine kleine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die die gröbsten Klippen des Rechtes umschifft.  Tagged as: disclosure, recht Leave a comment     [...]</p>
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		<title>Von: Bern</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2008-08/darf-ich-eine-email-oder-ein-schreiben-im-internet-veroeffentlichen-eine-anleitung-in-7-schritten#comment-685</link>
		<dc:creator>Bern</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 May 2010 13:16:27 +0000</pubDate>
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		<description>klar du darfst alles</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>klar du darfst alles</p>
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	<item>
		<title>Von: &#8220;E-Post&#8221; von der NVP : Rigardi.org - Politik kommentiert.</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2008-08/darf-ich-eine-email-oder-ein-schreiben-im-internet-veroeffentlichen-eine-anleitung-in-7-schritten#comment-678</link>
		<dc:creator>&#8220;E-Post&#8221; von der NVP : Rigardi.org - Politik kommentiert.</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2009 11:16:37 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Hierzu ein paar rechtliche Anmerkungen: Die Veröffentlichung dieser Email ist erlaubt, da sie als geschäftlich eingestuft werden kann und das öffentliche Interesse entsprechend vorhanden ist. Letzteres deswegen, weil die NVP in Form eines Mitglieds zum wiederholten (es müsste der 7. oder 8. Anlauf sein mittlerweile) Male versucht, einen Kritiker per Klagsdrohung mundtot zu machen. Ich richte mich übrigens nach diesem Leitfaden. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Hierzu ein paar rechtliche Anmerkungen: Die Veröffentlichung dieser Email ist erlaubt, da sie als geschäftlich eingestuft werden kann und das öffentliche Interesse entsprechend vorhanden ist. Letzteres deswegen, weil die NVP in Form eines Mitglieds zum wiederholten (es müsste der 7. oder 8. Anlauf sein mittlerweile) Male versucht, einen Kritiker per Klagsdrohung mundtot zu machen. Ich richte mich übrigens nach diesem Leitfaden. [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Thomas Schwenke</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2008-08/darf-ich-eine-email-oder-ein-schreiben-im-internet-veroeffentlichen-eine-anleitung-in-7-schritten#comment-673</link>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Mar 2009 00:33:17 +0000</pubDate>
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		<description>@Mandy: Das sind tatsächlich viele Vorwürfe mit denen Du Dich rumplagen musst. Alleine die Frage nach dem Begriff &quot;Wahrheit&quot; kann Bücher füllen. Oft gibt es diese nicht, keine Beweise oder sie ist tatsächlich eine nicht nachprüfbare Meinung. In diesen Fällen gewinnt oft der, der belegen muss was wahr oder unwahr ist. Das sind dann die Entscheidungen, die mit &quot;normalen Denken&quot; schwer nachvollziehbar sind. Falls Du noch einen Rechtsbeistand brauchst, gib mir bitte im &lt;a href=&quot;http://www.advisign.de/kontakt&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Kontaktformular&lt;/a&gt; Bescheid.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Mandy: Das sind tatsächlich viele Vorwürfe mit denen Du Dich rumplagen musst. Alleine die Frage nach dem Begriff &#8220;Wahrheit&#8221; kann Bücher füllen. Oft gibt es diese nicht, keine Beweise oder sie ist tatsächlich eine nicht nachprüfbare Meinung. In diesen Fällen gewinnt oft der, der belegen muss was wahr oder unwahr ist. Das sind dann die Entscheidungen, die mit &#8220;normalen Denken&#8221; schwer nachvollziehbar sind. Falls Du noch einen Rechtsbeistand brauchst, gib mir bitte im <a href="http://www.advisign.de/kontakt">Kontaktformular</a> Bescheid.</p>
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	<item>
		<title>Von: Mandy</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2008-08/darf-ich-eine-email-oder-ein-schreiben-im-internet-veroeffentlichen-eine-anleitung-in-7-schritten#comment-672</link>
		<dc:creator>Mandy</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Mar 2009 01:34:28 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo, danke für diesen Rechtshinweis dem ich zukünftig nach Möglichkeit folgen werde. Demnächst steht mit ein Gerichtsverfahren ins Haus, weil ich auf meinem Blog angeblich unwahre Tatsachen mit einer verlinkung zu einem anderen Blog verbreite und mir diese zum Zwecke des eigenen Vorteils im Wettbewerb zu eigen mache.
Ich finde alleine schon den Begriff &quot;unwahre Tatsachen&quot; zum schreien! Und ich dachte bisher, als Selbstständige nur gewillt im Wettbewerb zu stehen...
Ich habe verlinkt was ich für die Wahrheit bewiesen und glaubwürdig halte. Verblüffend finde ich, das nicht der Blog verklagt wird, der diesen Test machte, sondern ich, die gewerblich tätig aber ihren Blog von der HP getrennt und in diesem privat geglaubt, den Test um ein Welpenspiel verlinkt habe.
Geklärt werden muss nun eigentlich was? Ob ich das darf? Ob ich im Wettbewerb stehe, NUR weil beide Parteien (Hundeschule/Gasiservice) mit Hunden zu tun haben? Oder ob ich schweigen MUSS, obwohl dadurch die Wahrheit ans Licht rückt? Ich will mich nicht aufdrängen, aber eine aussergerichtliche Meinung würde mir sehr gut tun, egal wie sie ausfällt...
Auf meinem Blog ist der &quot;Gegenstand&quot; des Unmuts der klagenden Partei unter Hundeschulen und dort im 1. Teil unter Teil 4 zu finden...
herzliche und rechtswidrige Grüße :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, danke für diesen Rechtshinweis dem ich zukünftig nach Möglichkeit folgen werde. Demnächst steht mit ein Gerichtsverfahren ins Haus, weil ich auf meinem Blog angeblich unwahre Tatsachen mit einer verlinkung zu einem anderen Blog verbreite und mir diese zum Zwecke des eigenen Vorteils im Wettbewerb zu eigen mache.<br />
Ich finde alleine schon den Begriff &#8220;unwahre Tatsachen&#8221; zum schreien! Und ich dachte bisher, als Selbstständige nur gewillt im Wettbewerb zu stehen&#8230;<br />
Ich habe verlinkt was ich für die Wahrheit bewiesen und glaubwürdig halte. Verblüffend finde ich, das nicht der Blog verklagt wird, der diesen Test machte, sondern ich, die gewerblich tätig aber ihren Blog von der HP getrennt und in diesem privat geglaubt, den Test um ein Welpenspiel verlinkt habe.<br />
Geklärt werden muss nun eigentlich was? Ob ich das darf? Ob ich im Wettbewerb stehe, NUR weil beide Parteien (Hundeschule/Gasiservice) mit Hunden zu tun haben? Oder ob ich schweigen MUSS, obwohl dadurch die Wahrheit ans Licht rückt? Ich will mich nicht aufdrängen, aber eine aussergerichtliche Meinung würde mir sehr gut tun, egal wie sie ausfällt&#8230;<br />
Auf meinem Blog ist der &#8220;Gegenstand&#8221; des Unmuts der klagenden Partei unter Hundeschulen und dort im 1. Teil unter Teil 4 zu finden&#8230;<br />
herzliche und rechtswidrige Grüße :-)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Thomas Schwenke</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2008-08/darf-ich-eine-email-oder-ein-schreiben-im-internet-veroeffentlichen-eine-anleitung-in-7-schritten#comment-671</link>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jan 2009 21:05:03 +0000</pubDate>
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		<description>@krutz: Ein Username ist ein Pseudonym und keine Anonymisierung. Und wenn sich der Username einer bestimmten Person, wie in Deinem Beispiel, zuordnen lässt, liegt eine Datenschutzverletzung oder eine allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@krutz: Ein Username ist ein Pseudonym und keine Anonymisierung. Und wenn sich der Username einer bestimmten Person, wie in Deinem Beispiel, zuordnen lässt, liegt eine Datenschutzverletzung oder eine allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: krutz</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2008-08/darf-ich-eine-email-oder-ein-schreiben-im-internet-veroeffentlichen-eine-anleitung-in-7-schritten#comment-670</link>
		<dc:creator>krutz</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Jan 2009 20:59:34 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo.
Wenn man sich nun vorstellt, dass ein Forenbetreiber eine unter dem RL-Namen an ihn geschickte Mail im Forum veröffentlicht und dazu schreiben würde:
Diese Mail hat mir der User1234 (soll der Nickname sein) würde dies dann auch unter die Regelung einer unrechtmäßigen Veröffentlichung fallen?
Oder wäre das dann genügend anonymisiert, obwohl vlt. einige wissen wer sich hinter dem Nick &quot;User1234&quot; verbirgt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo.<br />
Wenn man sich nun vorstellt, dass ein Forenbetreiber eine unter dem RL-Namen an ihn geschickte Mail im Forum veröffentlicht und dazu schreiben würde:<br />
Diese Mail hat mir der User1234 (soll der Nickname sein) würde dies dann auch unter die Regelung einer unrechtmäßigen Veröffentlichung fallen?<br />
Oder wäre das dann genügend anonymisiert, obwohl vlt. einige wissen wer sich hinter dem Nick &#8220;User1234&#8243; verbirgt?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Anleitung: Veröffentlichung fremder Emails : The Strategy Web</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2008-08/darf-ich-eine-email-oder-ein-schreiben-im-internet-veroeffentlichen-eine-anleitung-in-7-schritten#comment-669</link>
		<dc:creator>Anleitung: Veröffentlichung fremder Emails : The Strategy Web</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Dec 2008 14:01:32 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Advisign hat hierzu einen Kurzleitfaden geschrieben: Darf ich eine Email oder ein Schreiben im Internet ver&#246;ffentlichen? - eine Anleitung in 7 Schri... [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Advisign hat hierzu einen Kurzleitfaden geschrieben: Darf ich eine Email oder ein Schreiben im Internet ver&#246;ffentlichen? &#8211; eine Anleitung in 7 Schri&#8230; [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Thomas Schwenke</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2008-08/darf-ich-eine-email-oder-ein-schreiben-im-internet-veroeffentlichen-eine-anleitung-in-7-schritten#comment-668</link>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Nov 2008 04:40:36 +0000</pubDate>
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		<description>@Metallbearbeitung : Was übrig bleibt, kommt auf den Umfang des Textes an. Je kürzer das Schreiben, desto weniger bleibt natürlich bestehen.
Strafen im Sinne von Freiheits- und Geldstrafen drohen eher selten.
Schwerwiegender sind zivilrechtliche Ansprüche. Es geht mit den Kosten für den Rechtsanwalt los, weiter können Gerichtskosten und unter Umständen auch Schadensersatzforderungen anfallen. Das z.B. wenn man eine Person öffentlich diffamiert, Geschäftsgeheimnisse oder die ungerechtfertigte Veröffentlichung einen Imageschaden nach sich zieht. Vom Betrag her kann es zwischen 100 Euro für eine kurze Beratung beim Rechtsanwalt bis paar Tausend Euro alles sein.

Und um auf @Martin  einzugehen: Wer die Anleitung beachtet, riskiert viel weniger von den Anwälten der anderen Seite belangt zu werden. Dass in manchen Fällen mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, schließe ich damit nicht aus. Aber nicht in allen Fällen steht man übermächtigen Konzernen gegenüber.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Metallbearbeitung : Was übrig bleibt, kommt auf den Umfang des Textes an. Je kürzer das Schreiben, desto weniger bleibt natürlich bestehen.<br />
Strafen im Sinne von Freiheits- und Geldstrafen drohen eher selten.<br />
Schwerwiegender sind zivilrechtliche Ansprüche. Es geht mit den Kosten für den Rechtsanwalt los, weiter können Gerichtskosten und unter Umständen auch Schadensersatzforderungen anfallen. Das z.B. wenn man eine Person öffentlich diffamiert, Geschäftsgeheimnisse oder die ungerechtfertigte Veröffentlichung einen Imageschaden nach sich zieht. Vom Betrag her kann es zwischen 100 Euro für eine kurze Beratung beim Rechtsanwalt bis paar Tausend Euro alles sein.</p>
<p>Und um auf @Martin  einzugehen: Wer die Anleitung beachtet, riskiert viel weniger von den Anwälten der anderen Seite belangt zu werden. Dass in manchen Fällen mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, schließe ich damit nicht aus. Aber nicht in allen Fällen steht man übermächtigen Konzernen gegenüber.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Metallbearbeitung</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2008-08/darf-ich-eine-email-oder-ein-schreiben-im-internet-veroeffentlichen-eine-anleitung-in-7-schritten#comment-667</link>
		<dc:creator>Metallbearbeitung</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Nov 2008 19:41:20 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

danke für die Info.
Nur, wenn mall die oben benannten Teile streichen tut, was bleibt dann noch über? Welche Strafen drohen, wenn mann diese Informationen nicht streichen tut?

Danke</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>danke für die Info.<br />
Nur, wenn mall die oben benannten Teile streichen tut, was bleibt dann noch über? Welche Strafen drohen, wenn mann diese Informationen nicht streichen tut?</p>
<p>Danke</p>
]]></content:encoded>
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