Im rechtlichen Dschungel beim Klau von Websites
Nach dem Webmontag in Hannover hat mich Elke Fleing, die Autorin des Selbst & Ständig-Blog um einen Beitrag zum Thema “Webdesigndiebstahl” gebeten. Aus dem Artikel ist eine elfteilige Serie geworden, die reich bebildert und gar nicht förmlich die rechtlichen Fragen des Design- und Contentdiebstahls erklärt.
Seit Gestern ist die Serie nun vollständig und unter den folgenden Links nachzulesen. Ich freue mich sehr über Eure eigenen Erfahrungen oder Hinweise für künftige Beiträge. Viel Vergnügen:
- Pressemitteilung
- Teil 1: Das Urhebergesetz und die Übernahme ganzer Webseiten
- Teil 2: Das Urhebergesetz und die Übernahme von Fotos und Grafiken
- Teil 3: Das Urhebergesetz und die Übernahme von Texten und Sammlungen (Linksammlung, Adressenliste)
- Teil 4: Das Urhebergesetz und die Übernahme von Computerprogrammen, Konzepten, Navigation und Werbeideen
- Teil 5: Das Geschmacksmusterrecht und dessen Voraussetzungen
- Teil 6: Das Registrierungsverfahren im Geschmacksmusterrecht sowie das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EUweiter Schutz)
- Teil 7: Bin ich der Rechteinhaber?
- Teil 8: Nachahmungsverbote nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1/2
- Teil 9: Nachahmungsverbote nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 2/2
- Teil 10: Verstöße gegen das Markengesetz
- Teil 11: Tipps für das Vorbeugen und die Beweissicherung

Eines der Beispielsbilder
Und zum Abschluss einen schönen Dank an die Fa. sheepworld AG, deren Grafiken ich nutzen und verändern durfte.
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