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	<title>Kommentare zu: „Freie“ Fotos sind nicht immer frei nutzbar &#8211; Teil 2</title>
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	<description>Social Media &#38; Recht, Urheberrecht, Wettbewerbs- sowie AGB-Recht</description>
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		<title>Von: Thomas Schwenke</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2007-07/freie-fotos-sind-nicht-immer-frei-nutzbar-teil-2#comment-81</link>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 16:50:59 +0000</pubDate>
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		<description>@Thomas: Deine Frage zum Weiterverkauf habe ich hier im Update (unten im Artikel beantwortet) http://www.advisign.de/urheberrecht/2007-07/freie-fotos-sind-nicht-immer-frei-nutzbar-teil-1 Danke für den Hinweis!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Thomas: Deine Frage zum Weiterverkauf habe ich hier im Update (unten im Artikel beantwortet) <a href="http://www.advisign.de/urheberrecht/2007-07/freie-fotos-sind-nicht-immer-frei-nutzbar-teil-1">http://www.advisign.de/urheber.....bar-teil-1</a> Danke für den Hinweis!</p>
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	<item>
		<title>Von: Advisign &#8211; Recht und Webdesign &#187; Blog Archiv &#187; „Freie“ Fotos sind nicht immer frei nutzbar &#8211; Teil 1</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2007-07/freie-fotos-sind-nicht-immer-frei-nutzbar-teil-2#comment-80</link>
		<dc:creator>Advisign &#8211; Recht und Webdesign &#187; Blog Archiv &#187; „Freie“ Fotos sind nicht immer frei nutzbar &#8211; Teil 1</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 16:46:17 +0000</pubDate>
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		<description>[...] wurde im Kommentar gefragt, wie das mit Nutzung fremder Marken und gesch&#252;tzten Produkten beim Weiterverkauf aussieht. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] wurde im Kommentar gefragt, wie das mit Nutzung fremder Marken und gesch&#252;tzten Produkten beim Weiterverkauf aussieht. [...]</p>
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		<title>Von: Thomas</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2007-07/freie-fotos-sind-nicht-immer-frei-nutzbar-teil-2#comment-79</link>
		<dc:creator>Thomas</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2009 17:51:47 +0000</pubDate>
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		<description>wenn ich den obigen Beitrag lese, frage ich mich, wie man z.B. bei ebay noch Fotos der zu verkaufenden Artikel einstellen kann. Wenn meiner Tochter z.B. der Bademantel von A..... nicht mehr passt, kann ich ihn ja wohl nicht mehr gefahrlos fotografieren und das Bild zu meiner Angebotsseite bei ebay hinzufügen, da ich sonst mit Abmahnungen rechnen muss. Oder habe ich das falsch verstanden?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>wenn ich den obigen Beitrag lese, frage ich mich, wie man z.B. bei ebay noch Fotos der zu verkaufenden Artikel einstellen kann. Wenn meiner Tochter z.B. der Bademantel von A&#8230;.. nicht mehr passt, kann ich ihn ja wohl nicht mehr gefahrlos fotografieren und das Bild zu meiner Angebotsseite bei ebay hinzufügen, da ich sonst mit Abmahnungen rechnen muss. Oder habe ich das falsch verstanden?</p>
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	<item>
		<title>Von: Thomas Schwenke</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2007-07/freie-fotos-sind-nicht-immer-frei-nutzbar-teil-2#comment-78</link>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Jun 2009 10:58:46 +0000</pubDate>
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		<description>@Andreas: Hier würde ich vor allem auf die AGB der jeweiligen Fotoportale achten. Oft werden Fotos von Markenprodukten untersagt und Gerichtskosten oder Schadeensersatzpflichten auf den Fotografen abgewälzt.
Am sonsten können solchen Fotos z.B. Urheberrechte entgegenstehen, falls die Produkte selbst urheberrechtlich geschützt werden (besonders kunstvolle Ausführungen) oder Bilder beinhalten (selbst oder auf der Verpackung), die urheberrechtlich geschützt sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Andreas: Hier würde ich vor allem auf die AGB der jeweiligen Fotoportale achten. Oft werden Fotos von Markenprodukten untersagt und Gerichtskosten oder Schadeensersatzpflichten auf den Fotografen abgewälzt.<br />
Am sonsten können solchen Fotos z.B. Urheberrechte entgegenstehen, falls die Produkte selbst urheberrechtlich geschützt werden (besonders kunstvolle Ausführungen) oder Bilder beinhalten (selbst oder auf der Verpackung), die urheberrechtlich geschützt sind.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Andres</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2007-07/freie-fotos-sind-nicht-immer-frei-nutzbar-teil-2#comment-77</link>
		<dc:creator>Andres</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2009 11:43:37 +0000</pubDate>
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		<description>Wie stellt sich die Rechtslage dar, wenn jemand Produkte fotografiert z.B. eine Parfümlasche, einen Füllfederhalter, ein modernes Telefon, eine Uhr, jeweils im Privatbesitz, und diese Bilder z. B. auf einer Website wie pixelio oder fotolia einstellen möchte?
Was muss da berücksichtigt werden?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie stellt sich die Rechtslage dar, wenn jemand Produkte fotografiert z.B. eine Parfümlasche, einen Füllfederhalter, ein modernes Telefon, eine Uhr, jeweils im Privatbesitz, und diese Bilder z. B. auf einer Website wie pixelio oder fotolia einstellen möchte?<br />
Was muss da berücksichtigt werden?</p>
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		<title>Von: Michael</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2007-07/freie-fotos-sind-nicht-immer-frei-nutzbar-teil-2#comment-76</link>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Oct 2008 09:27:22 +0000</pubDate>
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		<description>Gab es nicht vor einigen Monaten die Geschichte einer Burg/eines Schlosses, welches man nicht fotografieren durfte? Habe leider nichts mehr dazu gefunden, außer:
http://www.fotoreport.at/verbote.html

Aber das betrifft wohl vor allem Innenräume. Im von mir genannten Fall, ging es imho um Außenaufnahmen.

btw: der Umlaut im &quot;zulässig&quot; im unten stehenden Satz &quot;Sondern: Ist es zulässig Bilder die man von anderen Personen, z.B. einem Nachbar, gemacht hat, im Internet zu veröffentlichen?&quot; ist falsch codiert.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gab es nicht vor einigen Monaten die Geschichte einer Burg/eines Schlosses, welches man nicht fotografieren durfte? Habe leider nichts mehr dazu gefunden, außer:<br />
<a href="http://www.fotoreport.at/verbote.html">http://www.fotoreport.at/verbote.html</a></p>
<p>Aber das betrifft wohl vor allem Innenräume. Im von mir genannten Fall, ging es imho um Außenaufnahmen.</p>
<p>btw: der Umlaut im &#8220;zulässig&#8221; im unten stehenden Satz &#8220;Sondern: Ist es zulässig Bilder die man von anderen Personen, z.B. einem Nachbar, gemacht hat, im Internet zu veröffentlichen?&#8221; ist falsch codiert.</p>
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		<title>Von: Thomas Schwenke</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2007-07/freie-fotos-sind-nicht-immer-frei-nutzbar-teil-2#comment-75</link>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Aug 2008 11:35:22 +0000</pubDate>
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		<description>Oh und @Julia: Die Rechte der Kirche als Institution. Z.B. wenn Du nackte Models oder Models mit Satanskostümen dazu montierst. :)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Oh und @Julia: Die Rechte der Kirche als Institution. Z.B. wenn Du nackte Models oder Models mit Satanskostümen dazu montierst. :)</p>
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		<title>Von: Thomas Schwenke</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2007-07/freie-fotos-sind-nicht-immer-frei-nutzbar-teil-2#comment-74</link>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Aug 2008 11:32:03 +0000</pubDate>
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		<description>@Darius:
Eine Ausnahme sind die &quot;Collective Works&quot;, also &quot;Sammlungen&quot; auf Deutsch. Wenn das Bild Bestandteil einer Sammlung wird, die für sich stehende, selbständige Werke enthält, dann muss der gesamte Rest nicht auch unter BY-SA stellen. Lediglich das Bild, muss den Lizenzhinweis enthalten.

Das gilt für Bücher, wie auch für Websites. Nur, wenn das Bild z.B. in das Design Eingang findet (z.B. mit dem Titel verbunden), muss auch der Rest unter BY-SA stehen. Übrigens eine sehr gute Frage, ich werde das in einem separaten Artikel aufgreifen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Darius:<br />
Eine Ausnahme sind die &#8220;Collective Works&#8221;, also &#8220;Sammlungen&#8221; auf Deutsch. Wenn das Bild Bestandteil einer Sammlung wird, die für sich stehende, selbständige Werke enthält, dann muss der gesamte Rest nicht auch unter BY-SA stellen. Lediglich das Bild, muss den Lizenzhinweis enthalten.</p>
<p>Das gilt für Bücher, wie auch für Websites. Nur, wenn das Bild z.B. in das Design Eingang findet (z.B. mit dem Titel verbunden), muss auch der Rest unter BY-SA stehen. Übrigens eine sehr gute Frage, ich werde das in einem separaten Artikel aufgreifen.</p>
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	<item>
		<title>Von: Darius</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2007-07/freie-fotos-sind-nicht-immer-frei-nutzbar-teil-2#comment-73</link>
		<dc:creator>Darius</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Aug 2008 17:41:33 +0000</pubDate>
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		<description>Wie ist denn eigentlich eine CC-BY-SA-Lizenz genau zu verstehen, speziell die Passage über das entstehende neue Werk?  (&quot;Wenn Sie dieses Werk [...] als Grundlage für ein anderes Werk verwenden, dürfen Sie das neu entstandene Werk nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch, vergleichbar oder kompatibel sind.&quot;) Wenn ein Bild unter BY-SA (Namensnennung, Weitergabe unter gleicher Lizenz) steht, und ich es z.B. in einer Zeitschrift verwenden will, muss ich dann die ganze Zeitschrift unter BY-SA stellen, oder gilt die abgeleitete Lizenz dann nur für die Abbildung des Bildes in der Zeitschrift? Mit anderen Worten: Auch wenn CC BY-SA eine kommerzielle Nutzung nicht ausschließt, wird eine kommerzielle Zeitschrift sich nicht insgesamt unter CC BY-SA stellen können. Kann sie dann überhaupt share-alike-Werke verwenden? Oder enger am Thema dieses Blogs: Wenn ich ein CC-BY-SA-Bild auf einer Webseite verwende, muss ich dann die Lizenz auf die ganze Website übertragen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie ist denn eigentlich eine CC-BY-SA-Lizenz genau zu verstehen, speziell die Passage über das entstehende neue Werk?  (&#8220;Wenn Sie dieses Werk [...] als Grundlage für ein anderes Werk verwenden, dürfen Sie das neu entstandene Werk nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch, vergleichbar oder kompatibel sind.&#8221;) Wenn ein Bild unter BY-SA (Namensnennung, Weitergabe unter gleicher Lizenz) steht, und ich es z.B. in einer Zeitschrift verwenden will, muss ich dann die ganze Zeitschrift unter BY-SA stellen, oder gilt die abgeleitete Lizenz dann nur für die Abbildung des Bildes in der Zeitschrift? Mit anderen Worten: Auch wenn CC BY-SA eine kommerzielle Nutzung nicht ausschließt, wird eine kommerzielle Zeitschrift sich nicht insgesamt unter CC BY-SA stellen können. Kann sie dann überhaupt share-alike-Werke verwenden? Oder enger am Thema dieses Blogs: Wenn ich ein CC-BY-SA-Bild auf einer Webseite verwende, muss ich dann die Lizenz auf die ganze Website übertragen?</p>
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	<item>
		<title>Von: Julia</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2007-07/freie-fotos-sind-nicht-immer-frei-nutzbar-teil-2#comment-72</link>
		<dc:creator>Julia</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Aug 2008 08:57:04 +0000</pubDate>
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		<description>Interessant - welches Recht würde eine solche Beleidigung denn betreffen? Ein Gebäude ist ja keine Person, daher fallen ja Persönlichkeitsrechte weg, oder?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Interessant &#8211; welches Recht würde eine solche Beleidigung denn betreffen? Ein Gebäude ist ja keine Person, daher fallen ja Persönlichkeitsrechte weg, oder?</p>
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