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	<title>Kommentare zu: Die Vorratsdatenspeicherung f&#252;r den Hausgebrauch &#8211; oder &#8211; Darf man IP-Adressen der Websitebesucher speichern?</title>
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	<description>Social Media &#38; Recht, Urheberrecht, Wettbewerbs- sowie AGB-Recht</description>
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		<title>Von: Muss ich jetzt dann meinen Blog zwei teilen??? » By admin » Beitrag » Pokipsie&#039;s Digitale Welt</title>
		<link>http://spreerecht.de/datenschutz/2007-10/die-vorratsdatenspeicherung-fuer-den-hausgebrauch-oder-darf-man-ip-adressen-der-websitebesucher-speichern#comment-1309</link>
		<dc:creator>Muss ich jetzt dann meinen Blog zwei teilen??? » By admin » Beitrag » Pokipsie&#039;s Digitale Welt</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Nov 2010 08:55:44 +0000</pubDate>
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		<description>[...] komplizierter als wir. Mit allen Vorschriften rund um offenen WiFi Netzen, Impressum auf dem Blog, Google Analytics-Deklarationsbestimmungen und jetzt neu die &#8220;Facebook Like Button&#8221; [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] komplizierter als wir. Mit allen Vorschriften rund um offenen WiFi Netzen, Impressum auf dem Blog, Google Analytics-Deklarationsbestimmungen und jetzt neu die &#8220;Facebook Like Button&#8221; [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Grund zur Panik? – Rechtliche Risiken des Facebook-Like-Buttons&#160;&#124;&#160;Berufung selbststaendig</title>
		<link>http://spreerecht.de/datenschutz/2007-10/die-vorratsdatenspeicherung-fuer-den-hausgebrauch-oder-darf-man-ip-adressen-der-websitebesucher-speichern#comment-1254</link>
		<dc:creator>Grund zur Panik? – Rechtliche Risiken des Facebook-Like-Buttons&#160;&#124;&#160;Berufung selbststaendig</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Nov 2010 11:13:15 +0000</pubDate>
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		<description>[...] gegen staatliche Einrichtung oder ein großes Unternehmen anstrebt. So war das z.B. bei Google-Analytics der Fall, als der Gegner Bundesjustizministerium [...]</description>
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	<item>
		<title>Von: Website-Betreiber irritiert: 50.000 Euro Strafe für den Einsatz von Google Analytics? &#124; Basic Thinking Blog</title>
		<link>http://spreerecht.de/datenschutz/2007-10/die-vorratsdatenspeicherung-fuer-den-hausgebrauch-oder-darf-man-ip-adressen-der-websitebesucher-speichern#comment-503</link>
		<dc:creator>Website-Betreiber irritiert: 50.000 Euro Strafe für den Einsatz von Google Analytics? &#124; Basic Thinking Blog</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 12:39:13 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Mitte bereits im M&#228;rz 2007 festgestellt, dass eine Speicherung von IP-Adressen der Besucher nur dann zul&#228;ssig ist, wenn diese ausdr&#252;cklich ihr Einverst&#228;ndnis dazu geben. Wie das logistisch zu [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Mitte bereits im M&#228;rz 2007 festgestellt, dass eine Speicherung von IP-Adressen der Besucher nur dann zul&#228;ssig ist, wenn diese ausdr&#252;cklich ihr Einverst&#228;ndnis dazu geben. Wie das logistisch zu [...]</p>
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		<title>Von: Zwei Jahre Daimler-Blog &#187; Daimler-Blog: Einblicke in einen Konzern</title>
		<link>http://spreerecht.de/datenschutz/2007-10/die-vorratsdatenspeicherung-fuer-den-hausgebrauch-oder-darf-man-ip-adressen-der-websitebesucher-speichern#comment-501</link>
		<dc:creator>Zwei Jahre Daimler-Blog &#187; Daimler-Blog: Einblicke in einen Konzern</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 08:33:40 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Webanalyse um. In Absprache mit unserem Datenschutzbeauftragten haben wir aufgrund der anhaltenden Datenschutzdiskussion Google Analytics durch etracker ersetzt. Zus&#228;tzliche Infos [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Webanalyse um. In Absprache mit unserem Datenschutzbeauftragten haben wir aufgrund der anhaltenden Datenschutzdiskussion Google Analytics durch etracker ersetzt. Zus&#228;tzliche Infos [...]</p>
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		<title>Von: Thomas Schwenke</title>
		<link>http://spreerecht.de/datenschutz/2007-10/die-vorratsdatenspeicherung-fuer-den-hausgebrauch-oder-darf-man-ip-adressen-der-websitebesucher-speichern#comment-492</link>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Jan 2009 08:31:56 +0000</pubDate>
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		<description>@Marc Gutt:
Danke für Deinen ausführlichen Kommentar. Das sehe ich genauso, die IP ist sehr sinnvoll und ein Mittelweg zwischen Nutzen und Schutz muss gefunden werden. Das erinnert mich an die Probleme bei digitalen Identitäten. Auch dort gibt es rein technisch die Möglichkeit seine Daten durch Programme wie z.B. CardSpace von Microsoft zu schützen, nur machen das noch wenige. Vor allem werden viele Seiten durch kleine Unternehmen und vor allem Privatpersonen betrieben, die solche technischen Umsetzungen entweder nicht bewerkstelligen oder sich nicht leisten können.

Daher ist die Industrie gefragt Standards einzuführen und sie in die Software zu implementieren. Weil das natürlich kostet ist Druck erforderlich. Dieser kann zum einen von den Kunden kommen, was im Falle des Datenschutzes oft am mangelnden Bewusstsein scheitert, oder von Gerichten. Denn durch Urteile können sie im Namen der Nutzer Druck auf die Industrie ausüben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Marc Gutt:<br />
Danke für Deinen ausführlichen Kommentar. Das sehe ich genauso, die IP ist sehr sinnvoll und ein Mittelweg zwischen Nutzen und Schutz muss gefunden werden. Das erinnert mich an die Probleme bei digitalen Identitäten. Auch dort gibt es rein technisch die Möglichkeit seine Daten durch Programme wie z.B. CardSpace von Microsoft zu schützen, nur machen das noch wenige. Vor allem werden viele Seiten durch kleine Unternehmen und vor allem Privatpersonen betrieben, die solche technischen Umsetzungen entweder nicht bewerkstelligen oder sich nicht leisten können.</p>
<p>Daher ist die Industrie gefragt Standards einzuführen und sie in die Software zu implementieren. Weil das natürlich kostet ist Druck erforderlich. Dieser kann zum einen von den Kunden kommen, was im Falle des Datenschutzes oft am mangelnden Bewusstsein scheitert, oder von Gerichten. Denn durch Urteile können sie im Namen der Nutzer Druck auf die Industrie ausüben.</p>
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		<title>Von: Marc Gutt</title>
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		<dc:creator>Marc Gutt</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Jan 2009 02:08:00 +0000</pubDate>
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		<description>@ Stefan W.
&gt;&gt;Wären die Daten deshalb nicht personenbezogen,
&gt;&gt;dann unterlägen sie nicht dem Datenschutz.
&gt;&gt;Man dürfte sie ohne Begründung an jeden
&gt;&gt;weitergeben - auch an den ISP, der die
&gt;&gt;Zuordnung aber vornehmen kann.
Der ISP stellt hier die Weiche für den Datenmissbrauch, also müsste man es rechtlich festlegen, dass der ISP keine Bewegungsdaten, außer die die für die Einwahl nötig sind, verarbeiten darf. So ein Urteil wurde bereits in Bonn gegenüber der Telekom und bei DSL-Flatrates gefällt (wenn man jetzt von der neuen Vorratsdatenspeicherung absieht), die auch nur 7 Tage lange Daten speichern durften.

Geht man von dem Fall aus, dass man keine IP-Adressen verarbeiten dürfte, passiert folgendes:

1.) Alle Suchergebnisse in den hiesigen Suchmaschinen werden verfälscht, weil mehrere Klicks eines Besuchers nicht mehr von mehreren Besuchern unterschieden werden können und die Suchmaschinen die Anzahl der Klicks auf die Ergebnisse in die Wertung einbeziehen (müssen).

2.) Alle klickbasierten Programme können keine Auswertung durchführen. Für Werbeprogramme hieße dies, dass selbst ein versehentlicher Doppelklick auf eine Werbung zur doppelten Zahlung führt. Für Statistiken hieße dies, dass man nicht mehr die Anzahl der unterschiedlichen Besucher ermitteln könnte. Unter dem Strich würde das bedeuten, dass wir keine Statistiken mehr führen könnten und alle klickbasierten Werbeprogramme würden vom Markt verschwinden. Aber ohne statistische Auswertung kann auch keine andere Form der Vermarktung greifen, denn niemand weiß wie viele Besucher eine Seite hat und damit weiß auch niemand, wie viel eine Werbefläche kosten kann.

3.) Alle Webseiten könnten problemlos attackiert werden, weil DNS-Attacken nicht mehr aufgehalten werden können. Es ist zwingend notwendig die IPs über einen gewissen Zeitraum zu ermitteln, um wiederholte Zugriffe im Härtefall zu blockieren. Google beispielsweise verlangt bereits nach wenigen &quot;Attacken&quot; eine Benutzereingabe (Captcha), um ihre Server zu schützen.

4.) Der Service auf Webseiten würde eingeschränkt, weil man nicht mehr über die IP-Lokalisierung zielgerichtete Inhalte auswerfen kann. Beispielsweise kann eine Tipp-Seite keine Tipps mehr aus der Gegend des Besuchers anzeigen, ohne das der Nutzer eine Eingabe tätigt. Die IP-Lokalisierung funktioniert ausschließlich über die Langzeitspeicherung von IP-Adressen.

5.) Sofern die IP-Adressen nur in Deutschland personenbezogen sein würden, würde jeder große Webseitenbetreiber auswandern, denn ohne die IPs, kann man die Seite nicht vermarkten und ohne die Vermarktung fällt auch die Finanzierung flach.

6.) Betrügern, Hackern und anderen Übeltätern stände Tür und Tor offen. Sie könnten Seiten ausspähen, attackieren, hacken usw. ohne, dass eine rechtliche Verfolgung möglich wäre.

Was dagegen möglich wäre:
Es wäre möglich die IP-Adressen verschlüsselt zu speichern. Beispielsweise könnte man mit dem SHA- oder MD5-Verfahren die IP-Adressen einseitig verschlüsseln. Einseitig bedeutet, dass man die eigentliche IP-Adresse nicht mehr wiederherstellen kann. Demnach wäre es möglich die unterschiedlichen Zugriffe zu erkennen. Wer aber genau zugegriffen hat, könnte man nicht erkennen.

Würde man dazu die IP-Adressen bei der Verschlüsselung zusätzlich mit einer Zeichenkette ausstatten, die jeder Webseiten-Betreiber individuell hinterlegt, so könnten unterschiedliche Betreiber keine Daten mehr untereinander austauschen.

Ein Beispiel:

192.168.0.1 wird per MD5 zu:
f0fdb4c3f58e3e3f8e77162d893d3055

192.168.0.1_WEBSEITE1 wird per MD5 zu:
2c2d14cfb3ef81afb9d2578bff91dec5

Der Inhaber von WEBSEITE1 ist nun in der Lage die Besucher seiner Seite statistisch auszuwerten. Er erkennt die unterschiedlichen Zugriffe, kann aber keinen Zugriff einer bestimmten IP zuordnen (außer zum Zeitpunkt der Datenübertragung, dass ist denke ich jedem klar).

Würde man also gesetzlich festlegen, dass jeder Webseitenbetreiber gezwungen ist, IP-Adressen verschlüsselt zu speichern und er gezwungen wird, diesen Schlüssel alle X Tage zu erneuern, so sollte das Verfahren sicher genug sein.

In dem Fall wäre die Weitergabe der Daten nicht möglich, genauso wenig wäre bei Datendiebstahl eine Auswertung möglich, noch kann der Webseitenbetreiber Bewegungsdaten über einen längeren Zeitraum auswerten.

Das ändert sich aber, sobald man diesen einseitigen Schlüssel mit Browser-Kennung, Cookies und/oder Nutzer-Authentifizierungen (Logins) kombiniert. Aber in dem Fall kann man ja die Einwilligung des Nutzers einholen.

Zuletzt haben alle Verschlüsselungen das Problem, dass sie eine nicht unwesentliche Rechnerzeit kosten, besonders wenn man sie bei jedem Zugriff anwenden muss.

Ein privates Fazit:
Die Gesetzgebung sollte die Speicherung von IPs nur mit einseitiger Verschlüsselung erlauben, sofern keine Erlaubnis des IP-Inhabers vorliegt. Dem ISP sollte die Speicherung von Bewegungsdaten, die nicht für die Einwahl relevant sind verboten werden. D.h. er darf auch keinen Website- oder Email-Verkehr speichern, sofern er solche Dienste anbietet.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Stefan W.<br />
&gt;&gt;Wären die Daten deshalb nicht personenbezogen,<br />
&gt;&gt;dann unterlägen sie nicht dem Datenschutz.<br />
&gt;&gt;Man dürfte sie ohne Begründung an jeden<br />
&gt;&gt;weitergeben &#8211; auch an den ISP, der die<br />
&gt;&gt;Zuordnung aber vornehmen kann.<br />
Der ISP stellt hier die Weiche für den Datenmissbrauch, also müsste man es rechtlich festlegen, dass der ISP keine Bewegungsdaten, außer die die für die Einwahl nötig sind, verarbeiten darf. So ein Urteil wurde bereits in Bonn gegenüber der Telekom und bei DSL-Flatrates gefällt (wenn man jetzt von der neuen Vorratsdatenspeicherung absieht), die auch nur 7 Tage lange Daten speichern durften.</p>
<p>Geht man von dem Fall aus, dass man keine IP-Adressen verarbeiten dürfte, passiert folgendes:</p>
<p>1.) Alle Suchergebnisse in den hiesigen Suchmaschinen werden verfälscht, weil mehrere Klicks eines Besuchers nicht mehr von mehreren Besuchern unterschieden werden können und die Suchmaschinen die Anzahl der Klicks auf die Ergebnisse in die Wertung einbeziehen (müssen).</p>
<p>2.) Alle klickbasierten Programme können keine Auswertung durchführen. Für Werbeprogramme hieße dies, dass selbst ein versehentlicher Doppelklick auf eine Werbung zur doppelten Zahlung führt. Für Statistiken hieße dies, dass man nicht mehr die Anzahl der unterschiedlichen Besucher ermitteln könnte. Unter dem Strich würde das bedeuten, dass wir keine Statistiken mehr führen könnten und alle klickbasierten Werbeprogramme würden vom Markt verschwinden. Aber ohne statistische Auswertung kann auch keine andere Form der Vermarktung greifen, denn niemand weiß wie viele Besucher eine Seite hat und damit weiß auch niemand, wie viel eine Werbefläche kosten kann.</p>
<p>3.) Alle Webseiten könnten problemlos attackiert werden, weil DNS-Attacken nicht mehr aufgehalten werden können. Es ist zwingend notwendig die IPs über einen gewissen Zeitraum zu ermitteln, um wiederholte Zugriffe im Härtefall zu blockieren. Google beispielsweise verlangt bereits nach wenigen &#8220;Attacken&#8221; eine Benutzereingabe (Captcha), um ihre Server zu schützen.</p>
<p>4.) Der Service auf Webseiten würde eingeschränkt, weil man nicht mehr über die IP-Lokalisierung zielgerichtete Inhalte auswerfen kann. Beispielsweise kann eine Tipp-Seite keine Tipps mehr aus der Gegend des Besuchers anzeigen, ohne das der Nutzer eine Eingabe tätigt. Die IP-Lokalisierung funktioniert ausschließlich über die Langzeitspeicherung von IP-Adressen.</p>
<p>5.) Sofern die IP-Adressen nur in Deutschland personenbezogen sein würden, würde jeder große Webseitenbetreiber auswandern, denn ohne die IPs, kann man die Seite nicht vermarkten und ohne die Vermarktung fällt auch die Finanzierung flach.</p>
<p>6.) Betrügern, Hackern und anderen Übeltätern stände Tür und Tor offen. Sie könnten Seiten ausspähen, attackieren, hacken usw. ohne, dass eine rechtliche Verfolgung möglich wäre.</p>
<p>Was dagegen möglich wäre:<br />
Es wäre möglich die IP-Adressen verschlüsselt zu speichern. Beispielsweise könnte man mit dem SHA- oder MD5-Verfahren die IP-Adressen einseitig verschlüsseln. Einseitig bedeutet, dass man die eigentliche IP-Adresse nicht mehr wiederherstellen kann. Demnach wäre es möglich die unterschiedlichen Zugriffe zu erkennen. Wer aber genau zugegriffen hat, könnte man nicht erkennen.</p>
<p>Würde man dazu die IP-Adressen bei der Verschlüsselung zusätzlich mit einer Zeichenkette ausstatten, die jeder Webseiten-Betreiber individuell hinterlegt, so könnten unterschiedliche Betreiber keine Daten mehr untereinander austauschen.</p>
<p>Ein Beispiel:</p>
<p>192.168.0.1 wird per MD5 zu:<br />
f0fdb4c3f58e3e3f8e77162d893d3055</p>
<p>192.168.0.1_WEBSEITE1 wird per MD5 zu:<br />
2c2d14cfb3ef81afb9d2578bff91dec5</p>
<p>Der Inhaber von WEBSEITE1 ist nun in der Lage die Besucher seiner Seite statistisch auszuwerten. Er erkennt die unterschiedlichen Zugriffe, kann aber keinen Zugriff einer bestimmten IP zuordnen (außer zum Zeitpunkt der Datenübertragung, dass ist denke ich jedem klar).</p>
<p>Würde man also gesetzlich festlegen, dass jeder Webseitenbetreiber gezwungen ist, IP-Adressen verschlüsselt zu speichern und er gezwungen wird, diesen Schlüssel alle X Tage zu erneuern, so sollte das Verfahren sicher genug sein.</p>
<p>In dem Fall wäre die Weitergabe der Daten nicht möglich, genauso wenig wäre bei Datendiebstahl eine Auswertung möglich, noch kann der Webseitenbetreiber Bewegungsdaten über einen längeren Zeitraum auswerten.</p>
<p>Das ändert sich aber, sobald man diesen einseitigen Schlüssel mit Browser-Kennung, Cookies und/oder Nutzer-Authentifizierungen (Logins) kombiniert. Aber in dem Fall kann man ja die Einwilligung des Nutzers einholen.</p>
<p>Zuletzt haben alle Verschlüsselungen das Problem, dass sie eine nicht unwesentliche Rechnerzeit kosten, besonders wenn man sie bei jedem Zugriff anwenden muss.</p>
<p>Ein privates Fazit:<br />
Die Gesetzgebung sollte die Speicherung von IPs nur mit einseitiger Verschlüsselung erlauben, sofern keine Erlaubnis des IP-Inhabers vorliegt. Dem ISP sollte die Speicherung von Bewegungsdaten, die nicht für die Einwahl relevant sind verboten werden. D.h. er darf auch keinen Website- oder Email-Verkehr speichern, sofern er solche Dienste anbietet.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Bildung.ikson &#187; &#187; Links for 2008-08-22 [del.icio.us]</title>
		<link>http://spreerecht.de/datenschutz/2007-10/die-vorratsdatenspeicherung-fuer-den-hausgebrauch-oder-darf-man-ip-adressen-der-websitebesucher-speichern#comment-490</link>
		<dc:creator>Bildung.ikson &#187; &#187; Links for 2008-08-22 [del.icio.us]</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Aug 2008 23:52:05 +0000</pubDate>
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		<description>[...] advisign.de: Die Vorratsdatenspeicherung f&#252;r den Hausgebrauch - oder - Darf man IP-Adressen der... [...]</description>
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	<item>
		<title>Von: Arm an Zahlen &#8212; Marnems Sicht der Dinge</title>
		<link>http://spreerecht.de/datenschutz/2007-10/die-vorratsdatenspeicherung-fuer-den-hausgebrauch-oder-darf-man-ip-adressen-der-websitebesucher-speichern#comment-489</link>
		<dc:creator>Arm an Zahlen &#8212; Marnems Sicht der Dinge</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Jul 2008 22:18:15 +0000</pubDate>
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		<description>[...] dem Server des Webseitenbetreibers und es liegt an ihm, diese Daten auszuwerten, wobei auch dies illegal sein k&#246;nnte. Im externen Fall bindet der Webmaster einen sogenannten &#8220;Counter-Code&#8221; in seinen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] dem Server des Webseitenbetreibers und es liegt an ihm, diese Daten auszuwerten, wobei auch dies illegal sein k&#246;nnte. Im externen Fall bindet der Webmaster einen sogenannten &#8220;Counter-Code&#8221; in seinen [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: kriegs-recht.de : Datenschützer: Google Analytics rechtswidrig</title>
		<link>http://spreerecht.de/datenschutz/2007-10/die-vorratsdatenspeicherung-fuer-den-hausgebrauch-oder-darf-man-ip-adressen-der-websitebesucher-speichern#comment-488</link>
		<dc:creator>kriegs-recht.de : Datenschützer: Google Analytics rechtswidrig</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jul 2008 18:15:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.advisign.de/datenschutz/2007-10/die-vorratsdatenspeicherung-fuer-den-hausgebrauch-oder-darf-man-ip-adressen-der-websitebesucher-speichern#comment-488</guid>
		<description>[...] betroffenen User als rechtswidrig einstufte (weitere Informationen zu diesem Urteil beispielsweise bei Berufskollege Thomas Schwenke). Jetzt ist es zu weiteren Entwicklungen gekommen, in deren Folge nicht wenige Webseitenbetreiber [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] betroffenen User als rechtswidrig einstufte (weitere Informationen zu diesem Urteil beispielsweise bei Berufskollege Thomas Schwenke). Jetzt ist es zu weiteren Entwicklungen gekommen, in deren Folge nicht wenige Webseitenbetreiber [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Stefan</title>
		<link>http://spreerecht.de/datenschutz/2007-10/die-vorratsdatenspeicherung-fuer-den-hausgebrauch-oder-darf-man-ip-adressen-der-websitebesucher-speichern#comment-487</link>
		<dc:creator>Stefan</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 02 Feb 2008 10:31:42 +0000</pubDate>
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		<description>Ich finde das Urteil falsch, denn

A) kann ich persönlich mit der IP sowieso nicht viel anfangen, wenn ich diese beispielsweise in einem Statisiktool erfasse. Region, möglicherweise die Firma, das wars.
B) Im Falle einer Straftat, wo liegt das Problem. Als Autofahrer muss ich auch ein Kennzeichen haben. Wenn ich jemanden totfahre oder ein Kind in meinen Wagen ziehe, kann sich jemand das Kennzeichen aufschreiben. Natürlich kann man ein falsches Kennzeichen benutzen oder ein Auto stehlen. Aber das kann der Profi auch mit einer IP machen. Von daher kann ich den ganzen Wirbel um die IP-Speicherung nicht verstehen.

Trotzdem finde ich es falsch, wenn an zentraler Stelle durch einen Staat Daten gesammelt werden. Das ist nicht paradox, sondern etwas grundsätzlich verschiedenes.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde das Urteil falsch, denn</p>
<p>A) kann ich persönlich mit der IP sowieso nicht viel anfangen, wenn ich diese beispielsweise in einem Statisiktool erfasse. Region, möglicherweise die Firma, das wars.<br />
B) Im Falle einer Straftat, wo liegt das Problem. Als Autofahrer muss ich auch ein Kennzeichen haben. Wenn ich jemanden totfahre oder ein Kind in meinen Wagen ziehe, kann sich jemand das Kennzeichen aufschreiben. Natürlich kann man ein falsches Kennzeichen benutzen oder ein Auto stehlen. Aber das kann der Profi auch mit einer IP machen. Von daher kann ich den ganzen Wirbel um die IP-Speicherung nicht verstehen.</p>
<p>Trotzdem finde ich es falsch, wenn an zentraler Stelle durch einen Staat Daten gesammelt werden. Das ist nicht paradox, sondern etwas grundsätzlich verschiedenes.</p>
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	</item>
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