Artikel über Stolperfallen bei der Wahl von Accountnamen

9. Februar 2010 von Thomas Schwenke

Steht Ihr auch so oft vor dem Problem einen Namen erfinden oder wählen zu müssen? Also nicht nur bei Babies, sondern vor allem beim Anlegen von Accounts, Blogs, Anmeldungen bei Twitter, Wahl von Domains oder Bezeichnungen für Euren Onlinedienst? Das ist gar nicht mal so einfach.

Und es ist auch noch nicht alles. Wer sich später Ärger und Kosten ersparen möchte, sollte den Namen auch eventuelle Rechtsverstöße prüfen. Und das am besten schon bei der Namenssuche, damit die Enttäuschung hinterher nicht groß ist.

Und um Euch dabei zu helfen, haben der Kollege Dramburg und ich den Artikel “16 Stolperfallen bei der Wahl eines Account-Namens” beim t3n-Magazin verfasst. Etwas was jeder mal lesen sollte!

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Ein “schwachsinniger” Artikel über Disclaimer und Einführung in das Markenrecht

8. Dezember 2009 von Thomas Schwenke

Zum Jahresende habe ich mich entschieden mal etwas launiges zu schreiben und so ist in Zusammenarbeit mit Kollegen Dramburg der Beitrag “Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” entstanden, der gerade im Online-Magazin t3n erschienen ist. Wer sich also fragt, ob die ganzen Linkdisclaimer und Vertraulichkeitshinweise in den Emails notwendig oder sinnvoll sinn, der wird mit dem Artikel viel Freude haben.

t3ndisclaimer

Der zweite Artikel von uns beiden lautet “Einführung in das Markenrecht” und  wurde auf Gruenderszene.de veröffentlicht. Wie der Titel es sagt, ist es genau das Richtige für den ersten Einstieg in das Markenrecht. Und wie letztens der Fall Jack Wolfskin zeigte, kann man mit dem Markenrecht schneller zu tun haben, als es einem lieb ist.

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sheepworld.de – Ein schafiges Projekt mit Wordpress-MU und Buddypress

5. Dezember 2009 von Thomas Schwenke

sheep15

In diesem Artikel geht es mal zur Abwechslung nicht um ein juristisches Thema. Es geht um das Projekt sheepworld.de, das ich in den letzten Monaten geleitet habe und welches gerade online gegangen ist. Um weil ich solche Erfahrungsberichte selbst gerne lese, möchte ich auch meine Erfahrungen teilen.

Und falls sich jemand wundert, warum ein Rechtsanwalt über Onlineprojekte schreibt: Ich war neben meinem Studium als Webdesigner tätig und betreue heute neben meiner juristischen Tätigkeit die Onlineaktivitäten der sheepworld AG. So kann ich auch als Rechtsanwalt am Ball bleiben und verliere nicht den Bezug zur Materie, in der ich berate. Und Spaß macht es auch noch. ;) Den ganzen Beitrag lesen »

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Ankündigung: Online-Seminar zum Urheberrecht im Internet

19. November 2009 von Thomas Schwenke

fns

Am Donnerstag den 26.11.2009 werde ich von 19 bis 20 Uhr für die “Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit“ in einem Online-Seminar Eure Fragen zum Thema Urheberrecht im Internet beantworten.

Mein Beitrag ist ein Teil des von der Virtuellen Akademie der Stiftung vom 23.11. bis 04.12. veranstalteten Seminars zum Thema “Urheberrecht im Internet”. In diesem werden Experten aus der Wissenschaft, Praxis oder aus der Politik ihre Standpunkte vertreten oder wie ich Fragen beantworten.

Das spannende ist (zumindest für mich), dass es sich um ein Video-Seminar handelt. Ich liebe es live vor Zuhörern vorzutragen und habe auch nichts gegen Kameras, aber live vor unsichtbaren Zuschauern wird es mein erstes Mal sein. Da bin ich schon selbst auf das Ergebnis gespannt.

Übrigens, das Seminar ist kostenfrei und Ihr könnt Euch hier anmelden.

*Update 26.11.2009*

Das war wirklich aufregend. Das Seminar wurde so konzipiert, dass ich vom Moderator vorgestellt werde, der anschließend die Fragen vorliest. Leider wurde dieser von Verbindungsproblemen geplagt, so dass ich die ersten Minuten wohl nur in die Kamera gegrinst habe und mir eine Vorstellung zusammenreimen musste. Dann ging es weiter, jedoch gab es eine 2-Sekunden Pause bei den Übertragungen. Irgendwann hieß es, dass ich die Fragen direkt aus dem Chat beantworten kann.

Und ab dann wurde es richtig gut. Es macht doch viel mehr Spaß direkt mit den Teilnehmern zu kommunizieren. Also hatten die technischen Probleme zu Anfang doch was Gutes und das Seminar hat mir soviel Spaß bereitet, dass ich gerne noch länger gemacht hätte. Vor allem bei Fragen, wie “darf ich Elefanten in Zoo ohne Erlaubnis fotografieren”. Darüber habe ich mir davor noch keine Gedanken gemacht. :)
Danke an die Teilnehmer, denen es hoffentlich auch so gut gefallen hat,  an die Veranstalter und gerne noch ein Mal wieder!

Das Seminar wird übrigens mit weiteren Online-Sessions fortgesetzt.

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Communities & Recht – Slidecast zum Community Camp Berlin 2009 #ccb09

4. November 2009 von Thomas Schwenke

comcamplogo

Am Wochenende präsentierte ich die Session “Communities und Recht” bei dem großartigen Community Camp Berlin 2009. Da die Teilnehmer viel interessierter waren, als ich es mir vorgestellt habe (Danke für die tollen Reaktionen), wurde die Zeit gegen Ende richtig knapp.

Aber wie versprochen reiche ich die Session hier nach. Ich habe sie nachträglich nochmal besprochen und daraus ein Slidecast gebastelt. Klingt noch ziemlich holprig, aber fürs erste Mal bin ich zufrieden. Danke an Andreas Pilz und Ralf Zosel, der ein Interview mit mir geführt hat,  für die Tipps!

Communities & Recht -AGB- Schwenke Community Camp Berlin 2009
Zum Starten die Play-Taste drücken. Je nach Verbindung kann es bisschen dauern, bis der Ton geladen ist.

Kurz zum Inhalt

Die Session schritt eine Community-AGB ab und nahm Stellung zu Voraussetzungen rechtmäßiger AGB, empfehlenswerten Inhalten sowie rechtlichen Problemen, wie z.B. Haftung oder Meinungen und Tatsachen.

Die Session richtet sich an

  • angehende Communitybetreiber, damit sie sich über die Inhalte von AGB Vorstellungen machen können
  • oder bestehende Communities, die ihre AGB besser verstehen oder verbessern möchten sowie
  • auch an Communitymitglieder, die gerne wüssten was einzelne Klauseln bedeuten

Ich erhebe keinen Anspruch auf Perfektion oder Vollständigkeit und freue mich sehr über Kommentare, Anregungen und Ergänzungen.

Vertiefung bei:

Hier ist auch das Transkript, falls jemand lieber liest als zuhört: zeigen

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Du hast eine Rechtsbanane gewonnen! Ja, Du! Klick hier für Deinen Gewinn!

29. Oktober 2009 von Thomas Schwenke

Herzlichen Glückwunsch zum Gewinn dieser formschönen Rechtsbanane! Sie hilft Dir in jeder Lebenslage, gibt Rechtsrat und falls ihr unerschöpflicher Kompetenzbereich erschöpft sein sollte, versorgt sie Dich mit genug Energie, um auch die schwierigsten Rechtsfragen zu lösen!*

rechtsbanane

Alles was Du tun musst, ist über das Kommentarfeld das großartige Buchwerk des Autors “Wie ich mit einer Rechtsbanane zum Bestsellerautor wurde” vorzubestellen. Die Banane wird unter allen Erwerbern dieses monumentalen und noch zu verfassenden Werkes ausgelost!

Und wem das Ganze hier komisch vorkommt, dem empfehle ich den Artikel “Die 15 häufigsten Fehler bei Gewinnspielen, Verlosungen und Preisausschreiben“, welchen ich mit Kollegen Dramburg für das t3n-Magazin verfasst habe. Und wem nicht, der möge hier oder hier weiter lesen.

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Twitter: Vorsicht mit dem Hintergrundbildgenerator von Twilk

23. Oktober 2009 von Thomas Schwenke

Eine an sich sehr schöne Twitterappilkation bietet Twilk. Sie erlaubt es aus den Avataren der Follower ein Hintergrundbild zu erstellen und in das eigene Twitterprofil einzubinden.

twilk

Es gibt dabei jedoch ein rechtliches Problem: Alle Fotografien und die meisten Grafiken sind nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber genutzt werden.

Eine Zustimmung könnte gegebenfalls aus den Twitter-AGB abgeleitet werden. Dort steht im Abschnitt “Your Rights“:

By submitting, posting or displaying Content on or through the Services, you grant us a worldwide, non-exclusive, royalty-free license (with the right to sublicense) to use, copy, reproduce, process, adapt, modify, publish, transmit, display and distribute such Content in any and all media or distribution methods (now known or later developed). [...]

You agree that this license includes the right for Twitter to make such Content available to other companies, organizations or individuals who partner with Twitter for the syndication, broadcast, distribution or publication of such Content on other media and services, subject to our terms and conditions for such Content use.

By submitting, posting or displaying Content on or through the Services, you grant us a worldwide, non-exclusive, royalty-free license (with the right to sublicense) to use, copy, reproduce, process, adapt, modify, publish, transmit, display and distribute such Content in any and all media or distribution methods (now known or later developed). [...]
You agree that this license includes the right for Twitter to make such Content available to other companies, organizations or individuals who partner with Twitter for the syndication, broadcast, distribution or publication of such Content on other media and services, subject to our terms and conditions for such Content use.

Demnach darf Twitter die von Nutzern auf Twitter eingestellten Inhalte, wozu die Avatarbilder gehören, auch seinen Partnern zugänglich machen. Die Frage ist jedoch, ob Twilk ein Partner von Twitter ist. Falls nicht läge hier schon keine Erlaubnis vor.

Zudem kommt ein anderer Aspekt hinzu. Die AGB helfen nicht, wenn jemand unerlaubterweise ein Foto oder eine Grafik als Profilbild nutzt. Nutzt jemand ein Bild von Snoopy in seinem Profil und ich übernehme es in mein Hintergrundbild, dann begehe ich ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung und hafte selbst.

Auch bei Bildmarken kann es bei geschäftlichen Twitterati eine Markenverletzung vorliegen. Zum Beispiel, wenn im Hintergrundbild ein Markenlogo eines Konkurrenten auftaucht.

Auch wird man kaum darauf verweisen können, dass das Bild von Twilk generiert worden ist, weil man selbst den Vorgang angestoßen und das Bild zur Kenntnis genommen hat.

Ebenfalls greifen hier keine Schrankenregelungen des Urheberrechts wie Zitatrecht oder die Privatkopie ein. Auch kann das amerikanische “fair use” nicht auf Urheberrechtsverstöße nach deutschem Recht angewendet werden.

Zugegeben, in den meisten Fällen wird sich kein Follower daran stören. Doch vor allem wer Twitter geschäftlich nutzt, sollte entweder die Finger von Twilk lassen oder das generierte Bild auf etwaige Rechtsverletzungen untersuchen. Ansonsten drohen Abmahnungen von den Rechteinhabern oder auch von den Mitbewerbern.

Danke für das Anstoßen des Themas an @TheGuyPalermo, @mobilefriend@Dramburg und @OlafStichtenoth.

Übrigens, ein ähnliches Problem gab es vor einem Jahr mit dem MosaicMaker für Flickr, wie hier auf kriegs-recht.de beschrieben.

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Mein “Überblick zum Urheberrecht” bei der Gründerszene.de

15. Oktober 2009 von Thomas Schwenke

Bei der Gründerszene gehen wir einen Mittelweg. Den Mittelweg bei der Erklärung des Urheberrechts.

Das Problem mit dem Urheberrecht ist dessen Komplexität. Alle Aspekte des Urheberrechts zu erklären, bedürfte es eines Buches. Hört man dagegen nur kleine Aussschnitte, wie zum Beispiel das Zitatrecht, fehlt der Gesamtüberblick. In den beiden Artikeln “Überblick zum Urheberrechtentschieden wir uns daher über alle wichtigen Aspekte des Urheberrechts einen Überblick zu geben, ohne in die Untiefen der Materie einzutauchen. Also genau das Richtige, wenn man wissen möchte, wofür dieses Urheberrecht nun gut ist, was es schützt, wann es beginnt, endet und was es mit den Lizenzen auf sich hat.

gruenderszene

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Twitter: Beitrag Wirtschaftswoche Online & Vortrag bei der Tweet Akademie

8. Oktober 2009 von Thomas Schwenke

Etwas verspätet ein Hinweis auf den Beitrag “Twitter und die juristischen Gefahren für Unternehmen“, den ich mit Rechtsanwalt Dramburg für die Wirtschaftswoche Online geschrieben habe.

twitter_wiwo

Kollege Dramburg tritt für uns heute beim Twitter Business Intensivseminar der Tweet Akademy in München auf. Ich konnte leider nicht mit und das hängt auch ganz und gar nicht damit zusammen, dass ich am Abend vor der Einladung im Traum mindestens 3 Mal mit dem Flugzeug abgestürzt bin. Ich bin zeitlich verhindert. Wirklich! Die Folien zum Vortrag gibt es übrigens hier bei twittlaw.de.

twitter_acatemy

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Rechtsberatung für twitterer – twittlaw.de

29. September 2009 von Thomas Schwenke

Oh je, braucht man jetzt etwa auch noch einen Rechtsanwalt, um twittern zu können? Jein. ;)

Selbstverständlich kann man ohne einen Rechtsanwalt twittern und wer seine rechtlichen Grenzen und Pflichten kennt, wird auch keine Probleme bekommen. Allerdings haben mein Kollege Sebastian Dramburg und ich im Rahmen unserer Vorträge und Publikationen zum Thema Twitter und Recht bemerkt, dass diese Grenzen und Pflichten oft unbekannt sind. Daraufhin wurden wir neugierig und haben rund hundert Unternehmensaccounts bei twitter untersucht. Dabei kam heraus, dass fast alle fehlerhaft und abmahnwürdig waren.

Aus diesem Grund haben wir mit twittlaw.de eine Website eingerichtet, auf der wir Rechtsberatung und Informationen eigens für Betroffene, Neugierige und Verunsicherte Twitterer anbieten. Dieses Angebot richtet sich besonders für alle geschäftlichen oder beruflichen Nutzer, sowie Unternehmen mit Twitteraccounts. Besonders für diese ist Rechtssicherheit nicht nur ein finanzieller Faktor sondern auch ein Frage der Professionalität und der Markenpflege.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Überprüfung von Twitterprofilen
  • Überprüfung von Tweets auf rechtliche Zulässigkeit
  • Hinweise und Ratschläge für rechtssicheres Twittern
  • Überprüfung von Twitternamens auf Markenverstöße
  • Erstellung von Twitterrichtlinien für die Mitarbeiter
  • Schulungen und Vorträge zum Thema Twitter und Recht

Zusätzlich werden wir über neueste Informationen und Entwicklungen in diesem Bereich über unseren twitter-Account @twittlawDE unterrichten und freuen uns sehr über Follower.

twittlawpage

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Advisign.de
Tel: 0 30/88 00 1495
Email: info@advisign.de

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Rechtsanwalt Thomas Schwenke, LL.M.
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