Mit dem Ziel die Transparenz für Kunden von Dienstleistern zu verbessern, wird am 17. Mai 2010 die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft treten. Sie tritt zusätzlich zu den schon bestehenden Informationspflichten, z.B. nach § 5 des Telemediengesetzes (die berühmten Informationspflichten im Impressum) oder Kennzeichnungspflichten in Geschäftsbriefen gem. § 37a Handelsgesetzbuch.
Doch was bringt die DL-InfoV Neues? Dazu habe ich mit Kollegen Dramburg im Interview von Berufung Selbständig in dem Beitrag “DL-InfoV – Zwei Experten beantworten offene Fragen” Stellung bezogen und eine Checkliste an die Hand gegeben.
Denn wenn eines dank der Regelung zu befürchten ist, dann ist es eine neue Welle an Abmahnungen.
Weitere Links zum Thema:
- “DL-InfoV”: neue Informationspflichten und Pflichtangaben für Dienstleister – und noch mehr Unsicherheit (akademie.de)
- Neue Informationspflichten für Dienstleister (internet-law)
- Neue Informationspflichten für Dienstleister (telemedicus)
- DL-InfoV – Neue Informationspflichten für Dienstleister (adversario)
- Informationspflichten für Dienstleister (IHK Lüneburg-Wolfsburg)
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[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Thomas Schwenke erwähnt. Thomas Schwenke sagte: New blog post: Neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – Transparenz oder Abmahngefahr? http://bit.ly/dgHfHH [...]