Ein “schwachsinniger” Artikel über Disclaimer und Einführung in das Markenrecht

Zum Jahresende habe ich mich entschieden mal etwas launiges zu schreiben und so ist in Zusammenarbeit mit Kollegen Dramburg der Beitrag “Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” entstanden, der gerade im Online-Magazin t3n erschienen ist. Wer sich also fragt, ob die ganzen Linkdisclaimer und Vertraulichkeitshinweise in den Emails notwendig oder sinnvoll sinn, der wird mit dem Artikel viel Freude haben.

t3ndisclaimer

Der zweite Artikel von uns beiden lautet “Einführung in das Markenrecht” und  wurde auf Gruenderszene.de veröffentlicht. Wie der Titel es sagt, ist es genau das Richtige für den ersten Einstieg in das Markenrecht. Und wie letztens der Fall Jack Wolfskin zeigte, kann man mit dem Markenrecht schneller zu tun haben, als es einem lieb ist.

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3 Reaktionen zu “Ein “schwachsinniger” Artikel über Disclaimer und Einführung in das Markenrecht”

  1. gerdskippy

    Ich wünsche Euch allen ein gutes und friedliches neues Jahr. Möge es besser werden als das alte.

  2. Karl Birkefeld

    Die beiden Artikel sind ja wirklich lesenswert. Danke schön!

  3. Verweise von anderen Blogs (Trackbacks)

  4. Tweets die Advisign – Recht und Webdesign » Blog Archiv » Ein “schwachsinniger” Artikel über Disclaimer und Einführung ins Markenrecht erwähnt -- Topsy.com

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Email Marketing Talk, Thomas Schwenke erwähnt. Thomas Schwenke sagte: New blog post: Ein "schwachsinniger" Artikel über Disclaimer und Einführung ins Markenrecht http://bit.ly/8ovncK [...]

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