Ein "schwachsinniger" Artikel über Disclaimer und Einführung in das Markenrecht

Zum Jahresende habe ich mich entschieden mal etwas launiges zu schreiben und so ist in Zusammenarbeit mit Kollegen Dramburg der Beitrag “Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” entstanden, der gerade im Online-Magazin t3n erschienen ist. Wer sich also fragt, ob die ganzen Linkdisclaimer und Vertraulichkeitshinweise in den Emails notwendig oder sinnvoll sinn, der wird mit dem Artikel viel Freude haben.

t3ndisclaimer

Der zweite Artikel von uns beiden lautet “Einführung in das Markenrecht” und  wurde auf Gruenderszene.de veröffentlicht. Wie der Titel es sagt, ist es genau das Richtige für den ersten Einstieg in das Markenrecht. Und wie letztens der Fall Jack Wolfskin zeigte, kann man mit dem Markenrecht schneller zu tun haben, als es einem lieb ist.

Sie können Rechtsanwalt Schwenke über Xing sowie per Email erreichen. Besuchen Sie seine Facebookseite, sein Google+ Profil oder folgen ihm per und erhalten regelmäßig Neuigkeiten und Tipps zum Thema Onlinerecht und Social-Media.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren

3 Antworten auf Ein "schwachsinniger" Artikel über Disclaimer und Einführung in das Markenrecht

  1. gerdskippy sagt:

    Ich wünsche Euch allen ein gutes und friedliches neues Jahr. Möge es besser werden als das alte.

  2. Die beiden Artikel sind ja wirklich lesenswert. Danke schön!

Trackbacks/Pingbacks

  1. [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Email Marketing Talk, Thomas Schwenke erwähnt. Thomas Schwenke sagte: New blog post: Ein "schwachsinniger" Artikel über Disclaimer und Einführung ins Markenrecht http://bit.ly/8ovncK [...]

Die Kommentare werden automatisch nach Ablauf von einem Jahr geschlossen. Falls Sie Fragen zum Artikel haben oder eine Beratung zu dem Thema wünschen, können Sie uns per Telefon oder Email erreichen.