Qualen beim Schreiben – Auftragsdatenverarbeitung auf t3n.de

Es gibt Themen, die kann man so runter schreiben, weil jede sich zumindest grob vorstellen kann worum es geht. Zum Beispiel Kommentarhaftung oder Urheberrechte. Dann gibt es Themen, von denen die meisten entweder nichts gehört haben oder sich wenig drunter vorstellen können.

So ein Thema ist das Datenschutzrecht. Ich habe mir vorgenommen einen einfachen Beitrag zum Thema Auftragsdatenverarbeitung zu schreiben. Und musste nach mehreren Anläufen erkennen, dass es kaum geht. Und warum? Weil das Datenschutzrecht zwar allgegenwärtig ist, aber kaum jemand es so richtig (be)greifen kann. Es ist irgendwie überall, ständig präsent, aber schwer zu konkretisieren. Daher nehme ich mir für die Zukunft vor mehr dazu zu schreiben. Dem vom Prinzip her, ist es halb so wild.

Aber lange Rede, kurzer Sinn – Auf t3n ist nun der Artikel “15 Irrtümer bei der Auftragsdatenverarbeitung. Stopp! Wichtig! Bitte Lesen!” von mir und Kollegen Dramburg erschienen. Wie Ihr seht versuche ich mit dem Titel gegen die Stacheligkeit des Themas anzukommen. ;) Und jeder von Euch der Dienstleister beauftragt oder selber einer ist und auch nur entfernt etwas mit Daten zu tun hat, sollte es lesen.

t3n_auftragsdatenverarbeitung

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2 Reaktionen zu “Qualen beim Schreiben – Auftragsdatenverarbeitung auf t3n.de”

  1. Jan-Philip Ziebold

    Ein wirklich sehr sehr guter Artikel! Vielen Dank. Beste Grüße aus Essen, Jan-Philip Ziebold

  2. Verweise von anderen Blogs (Trackbacks)

  3. 15 Irrtümer über die “Auftragsdatenverarbeitung” (siehe BDSG) – WICHTIG! « Direktmarketing Blog

    [...] kann ich Ihnen diese in sehr ausführlicher Form zur Verfügung stellen. Die Herrn Rechtsanwälte Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg haben auf t3n.de alle oben erwähnten Irrtümer für Sie genau erklärt und [...]

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