Auf t3n, dem Magazin für Opensource & Web zeige ich mit Kollegen Dramburg “Die 13 größten Irrtümer bei elektronischen Rechnungen“.
Wenn Ihr Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis per Email verschickt oder empfängt, dann solltet Ihr den Artikel auf jeden Fall lesen. Auch wenn das Thema selbst mindestens so angenehm ist wie eine Umsatzsteuervoranmeldung. Aber auch da muss man durch

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am Mittwoch, den 5. August 2009 um 11:00 Uhr veröffentlicht,
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Also nicht: Ich habe gestern ein Bild von meinem Nachbarn gemacht. Darf ich es im Internet veröffentlichen?
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