Ab jetzt auch im t3n-Magazin

Mit dem Rechtsanwaltskollegen Sebastian Dramburg werde ich bei t3n, dem Magazin für Opensource & Web in loser Reihenfolge Beiträge zum Internetrecht verfassen. Zum Einstieg haben wir wegen der großen Nachfrage zur Emailwerbung (ich wollte schon immer Mal diesen “große Nachfrage”-Satz verwenden ;) ) einen Beitrag mit dem Titel “Die 20 häufigsten Fehler im E-Mail-Marketing” geschrieben. Viel Spaß beim Lesen!

t3n_emailmarketing

Und keine Sorge, es wird hier künftig auch Beiträge geben, die sich nicht um das Emailmarketing drehen. ;)

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Fall Ihr rechtliche Fragen habt, formuliert sie bitte allgemein. Denn kostenlose Rechtsberatung im Blog ist gesetzlich verboten.
Also nicht: Ich habe gestern ein Bild von meinem Nachbarn gemacht. Darf ich es im Internet veröffentlichen?
Sondern: Ist es zulässig Bilder die man von anderen Personen, z.B. einem Nachbar, gemacht hat, im Internet zu veröffentlichen?

Ferner bitte ich im Namen der Leser um Kommentare zum konkreten Thema des Beitrags. Vielen Dank.

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