Beitrag zum Thema Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Internetzensur

Im Upload-Magazin schreibe ich, warum es nicht reicht sich auf die Meinungs- und Informationsfreiheit zu berufen. Zudem  erkläre ich was diese beiden Grundrechte für uns bedeuten und wie sie funktionieren. Also alles was einen Jurastudenten ein Semester lang quält in einem Artikel. ;) Keine Sorge, ich habe versucht die Juristischen Winkelzüge fernzuhalten. Viel Spaß beim Lesen:

Internetzensur – Warum die Meinungs- und Informationsfreiheit alleine keine Hilfe sind

uploadmagazin

Übrigens, immer wenn ich zum Thema Recht außerhalb der Juristenwelt schreibe, muss ich an meine erste Vorlesung denken. Der Professor sagte uns, dass wir als normale Menschen reinkommen und uns ab jetzt ganz lange zu Juristen quälen werden. Und wenn wir fertig sind, werden wir wieder lernen müssen normal zu sein und normal zu sprechen.

Da hat er allerdings Recht gehabt. :)

Popularity: 12% [?]

Einen Kommentar schreiben

Fall Ihr rechtliche Fragen habt, formuliert sie bitte allgemein. Denn kostenlose Rechtsberatung im Blog ist gesetzlich verboten.
Also nicht: Ich habe gestern ein Bild von meinem Nachbarn gemacht. Darf ich es im Internet veröffentlichen?
Sondern: Ist es zulässig Bilder die man von anderen Personen, z.B. einem Nachbar, gemacht hat, im Internet zu veröffentlichen?

Ferner bitte ich im Namen der Leser um Kommentare zum konkreten Thema des Beitrags. Vielen Dank.

Advisign.de
Tel: 0 30/88 00 1495
Email: info@advisign.de

Wir freuen uns darauf mit Ihnen in Verbindung zu treten. Wenn Sie fragen zu unseren Leistungen haben, eine Analyse Ihres Internetauftrittes oder eine Beratung wünschen, erreichen Sie uns unter :

Advisign.de
Rechtsanwalt Thomas Schwenke, LL.M.
Rankestraße 3
10789 Berlin Deutschland
Telefon: 0 30/88 00 1495
Email: