Artikel, Vorträge, Interviews

4. November 2009 von Thomas Schwenke

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der von Rechtsanwalt Schwenke veröffentlichen Artikel, gehaltener Vorträge sowie geführter Interviews. Das Besondere an seinen Beiträgen ist die verständliche und unterhaltsame Vermittlung schwieriger juristischer Probleme mit einfachen Worten.

Rechtsanwalt Schwenke steht für Artikelanfragen, Recherchehilfe für Journalisten, Vorträge und Seminare gerne bereit. Bitte rufen Sie an oder nutzen das Kontaktformular.

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Danke für das Bild im Banner oben an Dennis Knake.

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Leitfaden: Rechtsfragen beim Twittern

3. September 2009 von Thomas Schwenke

Dieser Artikel basiert auf und ergänzt den Vortrag “Rechtsfragen beim Twittereinsatz in Unternehmen” , den ich mit Kollegen Dramburg beim Twittwoch in Berlin hielt.

twiter_bird
Bildgrundlage Aravind Ajith

Und obwohl der Schwerpunkt auf dem Unternehmenseinsatz liegt, werden viele “Privattwitterer” herausfinden, dass

  1. viele Punkte auch für sie gelten und
  2. sie gar nicht privat twittern.

Der Beitrag ist umfangreich, aber ich habe versucht ihn soweit es ging frei von Fachwörtern und zu vielen Gesetzeszitaten zu halten. Dafür gibt es die weiterführenden Links.

Zunächst eine kurze Übersicht, der behandelten Themen:

  1. Twitter in aller Kürze erklärt
  2. Geschäftliche Twitternutzung birgt Gefahren
  3. Geschäftliche Twitternutzung liegt öfter vor als man denkt!
  4. Unzulässige Twitternamen
  5. Aufpassen bei der Wahl des Avatars
  6. Wem gehören Tweets?
  7. Tweets, die kürzesten Urheberrechtsverletzungen
  8. Meinungen und Behauptungen – gekonnte Kritik in 140 Zeichen
  9. Wettbewerbsrecht vs. Twitterkultur
  10. Wer geschäftlich twittert, braucht ein Impressum
  11. Die solidarische Linkhaftung
  12. Privatsphäre – für manche mehr für manche weniger
  13. Grenzen setzen für Arbeitnehmer und andere Twitterbeauftragte
  14. Volle Haftung beim ReTweeting
  15. Keine Twitterwalls ohne Aufpasser
  16. Fazit

Falls Ihr noch etwas vermisst, teilt es mir bitte  in den Kommentarfeld unten mit.

1. Twitter in aller Kürze erklärt

twitter_recht_ichtwitterdutwitterst

@Ischdo

Ich gehe davon aus, dass diejenigen, die der Artikel interessiert sich bereits mit Twitter auskennen. Falls nicht, in aller Kürze:

Twitter ist eine Plattform, die den Nutzern erlaubt kurze Nachrichten von maximal 140 Zeichen (Tweets) zu schreiben. Dieser Nachrichtenstrom kann von anderen Nutzern (Followern) abonniert werden. Die Inhalte der Tweets reichen von Freunden, die vom Tagesablauf berichten über berufliche Informationen bis zu Werbebotschaften.

Weiterführende Links:

2. Geschäftliche Twitternutzung birgt Gefahren!

twitter_recht_geschaeftlich

Als Privatperson lebt man im Internet rechtlich relativ sicher. Natürlich, man kann Urheberrechte oder die Ehre anderer verletzen. Aber nur die verletzten Personen/Unternehmen können einen abmahnen oder verklagen. Und vorher müssen sie von der Rechtsverletzung überhaupt erfahren.

Für Unternehmer sieht es ganz anders aus. Unternehmer können wegen (fast) jeder Rechtsverletzung von Mitbewerbern abgemahnt werden! Zwar muss es sich um eine Rechtsverletzung handeln, die ihnen Wettbewerbsvorteile bringt, aber das ist schnell gegeben. Impressum vergessen, Preisangaben nicht richtig, Urheberrechte verletzt – all diese Rechtsverletzungen fallen unter den so genannten “Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch” im §4 Nr.11 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)). Und anders als Privatpersonen sollten Unternehmer immer davon ausgehen, dass Mitbewerber ihre Onlineaktivitäten im Auge haben.

3. Geschäftliche Twitternutzung liegt öfter vor als man denkt!

twitter_recht_nichtprivat

  • Eindeutige geschäftliche Nutzung liegt vor, wenn der Account alleine dazu dient Kunden anzuwerben und Produkte zu bewerben (@DB_NEWS ).
  • Genauso eindeutig wird ein Twitteraccount privat genutzt, wenn Twitterer wie zum Beispiel @Muserine nur aus ihrem Privatleben berichten.

Aber was ist mit den vielen Accounts, die das geschäftliche und Private mischen? Wie @saftTante von der Kelterei Walther, die ihre Art zu twittern selbst als eine “‘privatgeschäftliche” Mischung beschreibt. Haftet man dann mehr für die geschäftlichen tweets und weniger für die privaten? Mitnichten. Man haftet für alle Tweets dieses Accounts so, als ob alle geschäftlich wären.

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Barcamp Auckland 2: Interview mit Veranstalter Ludwig Wendzich

15. Juli 2008 von Thomas Schwenke

Die größte Überraschung auf dem Barcamp Auckland 2 war mich für der Veranstalter selbst. Ludwig Wendzich ist ein begeisterter und nimmer müder Organisator, der mit seinen 17 Jahren eine erstaunliche Professionalität an den Tag gelegt hat.

Barcamp Auckland 2 - Ludwig und ich
Ludwig, ich

Im folgenden Interview könnt Ihr nachlesen wie er ganz alleine, ohne je zuvor auf einem Barcamp gewesen zu sein, ein Barcamp in der größten Stadt Neuseelands (1.5 Mio Einwohner von 4 insgesamt) auf die Beine gestellt hat. Ihr werdet erfahren wie die Webszene in Neuseeland aussieht und warum Ludwig plant seinen Wurzeln nach Deutschland zu folgen und gerne Kontakte zur deutschen Webszene hätte. Weiter über den Teich blicken geht nicht. ;) Viel Vergnügen beim Lesen.

Das Interview im englischen Original gibt es hier.

1. Kannst Du Dich mit 5 Tags beschreiben?

Künstler, Designer, Entwickler, Barcampveranstalter und Nachwuchsunternehmer.

2. Wie kamst Du auf die Idee ein Barcamp in Auckland zu veranstalten und wie lange hast Du von der Idee bis zur Umsetzung gebraucht?

Eine gewisse Erica O’Grady ist über mein Blog gestolpert und wir kamen in ein Gespräch, indem sie die ganze Zeit von einem Barcamp sprach, das sie besuchen wollte. Diese Idee lies mir keine Ruhe und ich wollte auch ein Barcamp besuchen. Ich habe versucht eines in Neuseeland aufzutreiben, fand aber keines! Anfang 2007 stellte ich dann die Seite barcamp.org ins Netz, aber bis ich dazu kam es zu veranstalten war es schon Ende 2007.

Am Ende waren Wellington und Christchurch doch schneller und so fanden die Barcamps dort vor meinem Barcamp am 15. Dezember statt. Ich denke, dass der größte Unterschied zu den dortigen Veranstaltern war, dass sie im Gegensatz zu mir in der Web Community involviert waren und eine Menge Leute kannten. Ich dagegen kannte zu diesem Zeitpunkt niemanden der in der Webentwicklung tätig war.

Barcamp Auckland 2
Creative Commons License photo credit: jamesmcglinn

3. Du bist nun 17 Jahre alt und warst 16, als Du das erste Barcamp Auckland veranstaltet hast. Das ist sehr beeindruckend und beachtenswert. Bist Du Problemen aufgrund Deines Alters begegnet? Zum Beispiel von Seiten der Sponsoren, die Deine Idee angezweifelt haben.

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Barcamp Auckland 2 – Interview with the organiser Ludwig Wendzich

15. Juli 2008 von Thomas Schwenke

The biggest surprise at Barcamp Auckland 2 was the organiser itself. With his 17 years  Ludwig Wendzich was a very enthusiastic and professional organiser.

Barcamp Auckland 2 - Ludwig und ich
Ludwig, me

This is the original Interview with him. The German translation can be found here. If you like to leave comment, please do it there.

1. Could you describe yourself with 5 Tags?

“Artist”, “Designer”, “Developer”, “Barcamp Organiser” and “fledgling entrepreneur”. These five things are definitely what I strive to be right now.

2. What gave you that idea to put on a Barcamp in Auckland and how long did you need from the idea to realization?

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Barcamp Auckland 2 – ein Rückblick

13. Juli 2008 von Thomas Schwenke

An diesem Wochenende habe ich am Barcamp Auckland 2 teilgenommen. Einiges war anders, vieles heimisch und überrascht war ich am Ende auch:

Zuerst war es das am aller weitesten von Deutschland entfernte Barcamp, an dem man teilnehmen kann (ca. 20.000 km). Dennoch fühlte ich mich sofort heimisch als ich eintraf. Checkin mit Barcamp-T-Shirt, Begrüßungsrede, Vorstellung mit 3 Tags und eine Tafel mit Sessions. Man könnte schon sagen, dass Barcamp ein bisschen uniform wie McDonalds ist. Wobei das hier positiv gemeint ist.

Anders als die Barcamps in Deutschland fand Barcamp Auckland nur an einem Tag von 8.30 bis ca. 17 Uhr statt. Angemeldet waren 140 Personen, von denen ca. 40 nicht erschienen sind, was eine No-Show-Rate von knapp 30% ausmachte. Also auch wie bei uns.

Die Besucher selbst hätten ebenfalls in Berlin oder Köln ohne aufzufallen herumlaufen können. Und das trifft sowohl auf den Kleidungsstil wie die MacBook-Dichte zu. ;) Es gab Webdesigner, IT-Entwickler, Podcaster, Leher und ah ja, einen Rechtsanwalt. Wenn ich aus meiner juristischen Warte urteilen darf, dann waren alle mit denen ich gesprochen habe, im Schnitt noch politischer und sozialer eingestellt als in Deutschland. So setzten sich viele für mehr und einfachen Datenschutz ein und ich wurde alleine von 2 Entwicklern gefragt, wie sie am beste das Copyright an Ihren Werken aufgeben können. Das liegt wahrscheinlich auch daran, dass in Neuseeland wegen der Abgeschiedenheit alle ein noch stärkeres soziales Verantwortungsgefühl haben.

Barcamp Auckland 2 - People
Creative Commons License photo credit: jamesmcglinn

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Videointerview bei Förderland und politik-digital.de-Chat nächsten Dienstag

9. November 2007 von Thomas Schwenke

Auf dem Barcamp Berlin 2 haben mich Michael Pott und Thomas Kemp von “Förderland – Wissen für Gründer und Unternehmer” zu einem Videointerview gebeten. Ich durfte erzählen

  • Welche Fallstricke es für Gründer Internet gibt
  • Warum die Gründer auch untereinander die Verantwortung regeln sollten
  • Warum professionelle Rechtsberatung wichtig ist
  • Und welche Netzerfindung ich selbst gerne gemacht hätte. Da war es mir eigentlich schnell klar, was es ist.

Video bei Förderland

Hier geht es zum Video

P.S. Merke: Demnächst immer in die Kamera schauen ;) . Beim nächsten mal.


Und ein Hinweis: Am 13 November bin ich ab 16 Uhr in der Chatsprechstunde bei politik-digital.de. Fragen an mich könnt Ihr übrigens schon vorab hier stellen.

Politik-digital.de

Freue mich Euch dort zu treffen und bis Dienstag dann!

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Marken für Startups – Session Barcamp Berlin 2

6. November 2007 von Thomas Schwenke

Das ist die Zusammenfassung meiner Session auf dem Barcamp Berlin 2 (Danke ;) ).

Barcamp Berlin 2

Sie richtet sich vor allem an Gründer und alle, die sich einen einfachen Einblick in die Welt der Marken wünschen. Für die “Untiefen” des Markenrechts gibt es am Ende weiterführende Links.

Der Beitrag erklärt

  • was eine Marke ist und welche Vorteile sie hat
  • welche Zeichen/Symbole als Marke in Frage kommen
  • wie eine Marke entsteht

Viel Vergnügen beim Lesen!

2 Gründe, warum man an Marken denken sollte

Markenrecht ist wirklich nicht einfach. Dennoch sprechen zwei sehr gute Argumente dafür, dass man sich gerade mit diesem Teil des Geschäfts so früh wie möglich beschäftigt:

  • Verstöße gegen fremde Marken sind sehr teuer
    Markenrechtstreitigkeiten ziehen immer sehr hohe Rechtsanwaltsgebühren nach sich. Man sollte schon bei günstigsten Fällen mit 3-5.000 Euro rechnen. Im Regelfall wird der Betrag viel höher sein.
  • Eine Marke schützt und konserviert die Reputation im Netz
    Und der “gute Name” gehört im Internet zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren. Wer seine Bemühungen, Ideen und Investitionen vor Konkurrenten schützen möchte, sollte seinen “guten Namen” sichern.

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“Spontitreff für Rechtsanwälte” – Financial Times Deutschland und die Frage, ob Barcamps auch für Rechtsanwälte vorstellbar sind

29. Oktober 2007 von Thomas Schwenke

Ich habe der Financial Times Deutschland ein Interview zu dem Thema Barcamps gegeben. Doch ging es weniger um die web 2.0 – Barcamps. Vielmehr war die Frage, ob sich die Idee einer “Unkonferenz” auch für juristische Konferenzen übertragen lässt.

“Spontitreff für Rechtsanwälte” - Financial Times Deutschland

Meines Erachtens ja. Schon im Studium habe ich in lockeren Arbeitsgruppen unter Studenten mehr (und lieber) gelernt als bei Vorlesungen vieler Professoren.

Ein Barcamp ist nichts anderes. Die lockere Atmosphäre schafft Nähe und Freude am Wissensaustausch. Und wenn einem eine Session nicht gefällt, wechselt man halt zur nächsten. Zudem entstehen in persönlicher Atmosphäre (nach meiner Erfahrung) viel intensivere und direktere Gespräche als bei Podiumsvorträgen.

Aber bitte ohne steife Anzüge und Krawatten! (Gut, es muss auch keine kurze Hose wie bei mir sein ;) )

Mehr zum Barcamp und der Frage, ob sie für Juristen taugen bei der Onlineausgabe des Artikels “Spontitreff für Rechtsanwälte”

Und ich freue mich schon auf das Barcamp Berlin 2 und viele interessante Begegnungen!

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Leitfaden „ Haftungsfragen bei Weblogs“ zum Download

29. August 2007 von Thomas Schwenke

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat seine Broschüre zu Haftungsfragen bei Weblogs auf den neuesten Stand gebracht. Es wurden die neuesten Gerichtsentscheidungen eingearbeitet und die Kernaussage lautet:

Ist dem Betreiber eines Weblogs die erfolgte Rechtsverletzung bekannt, so besteht eine Entfernungspflicht des
Weblog-Anbieters.

Die Broschüre ist stichpunktartig aufgebaut, zwar juristisch formuliert, aber vor allem für Corporate-Blog-Betreiber (Unternehmensblogs) lesenswert. Jedoch beschränkt sie sich entgegen dem Umfassenden Titel nur auf Leserbeiträge in den Kommentaren.

Broschüre zu Haftungsfragen bei Weblogs

Wer eine aus dem juristischen übersetzte Formulierung vorzieht, den lade ich zum Lesen meiner Beiträge “Haftung für User Generated Content” (bzw. dem Anschauen des Videos dazu) oder zu “Haftung für Blogkommentare” beim Upload-Magazin ein.

via didgital:next

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Haftung für User Generated Content – Session Barcamp Cologne 2

20. August 2007 von Thomas Schwenke

Letztes Wochenende fand das zweite Barcamp in Köln statt. Obwohl sich das Barcamp eine “Un-konferenz” nennt, war es erstaunlich gut organisiert und bot eine Menge an Veranstaltungen zu allen Belangen des Web2.0 an. Ich fand es vor allem wunderbar, dass so viele Diskussionen entstanden. Auf vielen Konferenzen wird kaum gesprochen, weil die Teilnehmer Angst haben inkompetent zu wirken. In der Atmosphäre des Barcamps hätte man sich schon anstrengen müssen, um solche Angst zu bekommen. Eine schöne Beschreibung der Barcampidee gibt es bei Dennis Knacke.

Und ich konnte mich persönlich davon überzeugen, dass der sehr nette Kollege Henning Krieger von kriegs-recht.de nicht nur spannend schreiben, sondern auch so schwierige Themen wie Recht in virtuellen Onlinewelten- & Spielen unterhaltsam und nachvollziehbar präsentieren kann. Hier hatte ich dann doch negative Gefühle, nämlich gegenüber den Vortragszeitwächtern. ;-)

Barcamp Cologne 2

Im Folgenden eine Zusammenfassung meiner Session “Haftung für User Generated Content”. Danke an die Teilnehmer (deren Anzahl meine Vorstellung um das Mehrfache überstieg) und die anschließende Diskussion:

1. Keine Panik!

Zwar gibt es immer noch viele Unsicherheiten, aber auch nachvollziehbare Kriterien. Beachtet man diese, dann muss man keine Abmahnung fürchten.

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