Du hast eine Rechtsbanane gewonnen! Ja, Du! Klick hier für Deinen Gewinn!

29. Oktober 2009 von Thomas Schwenke

Herzlichen Glückwunsch zum Gewinn dieser formschönen Rechtsbanane! Sie hilft Dir in jeder Lebenslage, gibt Rechtsrat und falls ihr unerschöpflicher Kompetenzbereich erschöpft sein sollte, versorgt sie Dich mit genug Energie, um auch die schwierigsten Rechtsfragen zu lösen!*

rechtsbanane

Alles was Du tun musst, ist über das Kommentarfeld das großartige Buchwerk des Autors “Wie ich mit einer Rechtsbanane zum Bestsellerautor wurde” vorzubestellen. Die Banane wird unter allen Erwerbern dieses monumentalen und noch zu verfassenden Werkes ausgelost!

Und wem das Ganze hier komisch vorkommt, dem empfehle ich den Artikel “Die 15 häufigsten Fehler bei Gewinnspielen, Verlosungen und Preisausschreiben“, welchen ich mit Kollegen Dramburg für das t3n-Magazin verfasst habe. Und wem nicht, der möge hier oder hier weiter lesen.

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Twitter: Vorsicht mit dem Hintergrundbildgenerator von Twilk

23. Oktober 2009 von Thomas Schwenke

Eine an sich sehr schöne Twitterappilkation bietet Twilk. Sie erlaubt es aus den Avataren der Follower ein Hintergrundbild zu erstellen und in das eigene Twitterprofil einzubinden.

twilk

Es gibt dabei jedoch ein rechtliches Problem: Alle Fotografien und die meisten Grafiken sind nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber genutzt werden.

Eine Zustimmung könnte gegebenfalls aus den Twitter-AGB abgeleitet werden. Dort steht im Abschnitt “Your Rights“:

By submitting, posting or displaying Content on or through the Services, you grant us a worldwide, non-exclusive, royalty-free license (with the right to sublicense) to use, copy, reproduce, process, adapt, modify, publish, transmit, display and distribute such Content in any and all media or distribution methods (now known or later developed). [...]

You agree that this license includes the right for Twitter to make such Content available to other companies, organizations or individuals who partner with Twitter for the syndication, broadcast, distribution or publication of such Content on other media and services, subject to our terms and conditions for such Content use.

By submitting, posting or displaying Content on or through the Services, you grant us a worldwide, non-exclusive, royalty-free license (with the right to sublicense) to use, copy, reproduce, process, adapt, modify, publish, transmit, display and distribute such Content in any and all media or distribution methods (now known or later developed). [...]
You agree that this license includes the right for Twitter to make such Content available to other companies, organizations or individuals who partner with Twitter for the syndication, broadcast, distribution or publication of such Content on other media and services, subject to our terms and conditions for such Content use.

Demnach darf Twitter die von Nutzern auf Twitter eingestellten Inhalte, wozu die Avatarbilder gehören, auch seinen Partnern zugänglich machen. Die Frage ist jedoch, ob Twilk ein Partner von Twitter ist. Falls nicht läge hier schon keine Erlaubnis vor.

Zudem kommt ein anderer Aspekt hinzu. Die AGB helfen nicht, wenn jemand unerlaubterweise ein Foto oder eine Grafik als Profilbild nutzt. Nutzt jemand ein Bild von Snoopy in seinem Profil und ich übernehme es in mein Hintergrundbild, dann begehe ich ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung und hafte selbst.

Auch bei Bildmarken kann es bei geschäftlichen Twitterati eine Markenverletzung vorliegen. Zum Beispiel, wenn im Hintergrundbild ein Markenlogo eines Konkurrenten auftaucht.

Auch wird man kaum darauf verweisen können, dass das Bild von Twilk generiert worden ist, weil man selbst den Vorgang angestoßen und das Bild zur Kenntnis genommen hat.

Ebenfalls greifen hier keine Schrankenregelungen des Urheberrechts wie Zitatrecht oder die Privatkopie ein. Auch kann das amerikanische “fair use” nicht auf Urheberrechtsverstöße nach deutschem Recht angewendet werden.

Zugegeben, in den meisten Fällen wird sich kein Follower daran stören. Doch vor allem wer Twitter geschäftlich nutzt, sollte entweder die Finger von Twilk lassen oder das generierte Bild auf etwaige Rechtsverletzungen untersuchen. Ansonsten drohen Abmahnungen von den Rechteinhabern oder auch von den Mitbewerbern.

Danke für das Anstoßen des Themas an @TheGuyPalermo, @mobilefriend@Dramburg und @OlafStichtenoth.

Übrigens, ein ähnliches Problem gab es vor einem Jahr mit dem MosaicMaker für Flickr, wie hier auf kriegs-recht.de beschrieben.

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Mein “Überblick zum Urheberrecht” bei der Gründerszene.de

15. Oktober 2009 von Thomas Schwenke

Bei der Gründerszene gehen wir einen Mittelweg. Den Mittelweg bei der Erklärung des Urheberrechts.

Das Problem mit dem Urheberrecht ist dessen Komplexität. Alle Aspekte des Urheberrechts zu erklären, bedürfte es eines Buches. Hört man dagegen nur kleine Aussschnitte, wie zum Beispiel das Zitatrecht, fehlt der Gesamtüberblick. In den beiden Artikeln “Überblick zum Urheberrechtentschieden wir uns daher über alle wichtigen Aspekte des Urheberrechts einen Überblick zu geben, ohne in die Untiefen der Materie einzutauchen. Also genau das Richtige, wenn man wissen möchte, wofür dieses Urheberrecht nun gut ist, was es schützt, wann es beginnt, endet und was es mit den Lizenzen auf sich hat.

gruenderszene

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Twitter: Beitrag Wirtschaftswoche Online & Vortrag bei der Tweet Akademie

8. Oktober 2009 von Thomas Schwenke

Etwas verspätet ein Hinweis auf den Beitrag “Twitter und die juristischen Gefahren für Unternehmen“, den ich mit Rechtsanwalt Dramburg für die Wirtschaftswoche Online geschrieben habe.

twitter_wiwo

Kollege Dramburg tritt für uns heute beim Twitter Business Intensivseminar der Tweet Akademy in München auf. Ich konnte leider nicht mit und das hängt auch ganz und gar nicht damit zusammen, dass ich am Abend vor der Einladung im Traum mindestens 3 Mal mit dem Flugzeug abgestürzt bin. Ich bin zeitlich verhindert. Wirklich! Die Folien zum Vortrag gibt es übrigens hier bei twittlaw.de.

twitter_acatemy

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