Rechtsberatung für twitterer – twittlaw.de

29. September 2009 von Thomas Schwenke

Oh je, braucht man jetzt etwa auch noch einen Rechtsanwalt, um twittern zu können? Jein. ;)

Selbstverständlich kann man ohne einen Rechtsanwalt twittern und wer seine rechtlichen Grenzen und Pflichten kennt, wird auch keine Probleme bekommen. Allerdings haben mein Kollege Sebastian Dramburg und ich im Rahmen unserer Vorträge und Publikationen zum Thema Twitter und Recht bemerkt, dass diese Grenzen und Pflichten oft unbekannt sind. Daraufhin wurden wir neugierig und haben rund hundert Unternehmensaccounts bei twitter untersucht. Dabei kam heraus, dass fast alle fehlerhaft und abmahnwürdig waren.

Aus diesem Grund haben wir mit twittlaw.de eine Website eingerichtet, auf der wir Rechtsberatung und Informationen eigens für Betroffene, Neugierige und Verunsicherte Twitterer anbieten. Dieses Angebot richtet sich besonders für alle geschäftlichen oder beruflichen Nutzer, sowie Unternehmen mit Twitteraccounts. Besonders für diese ist Rechtssicherheit nicht nur ein finanzieller Faktor sondern auch ein Frage der Professionalität und der Markenpflege.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Überprüfung von Twitterprofilen
  • Überprüfung von Tweets auf rechtliche Zulässigkeit
  • Hinweise und Ratschläge für rechtssicheres Twittern
  • Überprüfung von Twitternamens auf Markenverstöße
  • Erstellung von Twitterrichtlinien für die Mitarbeiter
  • Schulungen und Vorträge zum Thema Twitter und Recht

Zusätzlich werden wir über neueste Informationen und Entwicklungen in diesem Bereich über unseren twitter-Account @twittlawDE unterrichten und freuen uns sehr über Follower.

twittlawpage

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Qualen beim Schreiben – Auftragsdatenverarbeitung auf t3n.de

22. September 2009 von Thomas Schwenke

Es gibt Themen, die kann man so runter schreiben, weil jede sich zumindest grob vorstellen kann worum es geht. Zum Beispiel Kommentarhaftung oder Urheberrechte. Dann gibt es Themen, von denen die meisten entweder nichts gehört haben oder sich wenig drunter vorstellen können.

So ein Thema ist das Datenschutzrecht. Ich habe mir vorgenommen einen einfachen Beitrag zum Thema Auftragsdatenverarbeitung zu schreiben. Und musste nach mehreren Anläufen erkennen, dass es kaum geht. Und warum? Weil das Datenschutzrecht zwar allgegenwärtig ist, aber kaum jemand es so richtig (be)greifen kann. Es ist irgendwie überall, ständig präsent, aber schwer zu konkretisieren. Daher nehme ich mir für die Zukunft vor mehr dazu zu schreiben. Dem vom Prinzip her, ist es halb so wild.

Aber lange Rede, kurzer Sinn – Auf t3n ist nun der Artikel “15 Irrtümer bei der Auftragsdatenverarbeitung. Stopp! Wichtig! Bitte Lesen!” von mir und Kollegen Dramburg erschienen. Wie Ihr seht versuche ich mit dem Titel gegen die Stacheligkeit des Themas anzukommen. ;) Und jeder von Euch der Dienstleister beauftragt oder selber einer ist und auch nur entfernt etwas mit Daten zu tun hat, sollte es lesen.

t3n_auftragsdatenverarbeitung

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Neue Twitter-AGB: Medienkompetenz, die schon meine Oma kannte

14. September 2009 von Thomas Schwenke

Als Facebook Anfang des Jahres seine AGB geändert hat, hagelte es Proteste. Twitter hat nun seine AGB auch geändert (AGB, Zusammenfassung) und obwohl meines Erachtens die Änderungen mit denen von Facebook vergleichbar ist, scheint dies keinen richtig aufzuregen. Ich sehe weder überlaufene Facebookprotestgruppen, bei Heise scheinen sich die Trolle in den Winterschlaf begeben zu haben und die Suche nach “twitter terms conditions protest” ergibt als ersten Treffer “Facebook Terms and Conditions Protest“.

twitterAGB

Warum? Ich denke, weil Twitter seinen Nutzern etwas gibt, was viele (Online)Unternehmen anscheinend nicht für nötig erachten: Würde.

Im Folgenden zeige ich was es bringt den Nutzern auf Augenhöhe als “Vertragspartner” und nicht als Teil einer anonymen Masse zu begegnen und was meine Oma mit dem Ganzen zu tun hat. Den ganzen Beitrag lesen »

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Leitfaden: Rechtsfragen beim Twittern

3. September 2009 von Thomas Schwenke

Dieser Artikel basiert auf und ergänzt den Vortrag “Rechtsfragen beim Twittereinsatz in Unternehmen” , den ich mit Kollegen Dramburg beim Twittwoch in Berlin hielt.

twiter_bird
Bildgrundlage Aravind Ajith

Und obwohl der Schwerpunkt auf dem Unternehmenseinsatz liegt, werden viele “Privattwitterer” herausfinden, dass

  1. viele Punkte auch für sie gelten und
  2. sie gar nicht privat twittern.

Der Beitrag ist umfangreich, aber ich habe versucht ihn soweit es ging frei von Fachwörtern und zu vielen Gesetzeszitaten zu halten. Dafür gibt es die weiterführenden Links.

Zunächst eine kurze Übersicht, der behandelten Themen:

  1. Twitter in aller Kürze erklärt
  2. Geschäftliche Twitternutzung birgt Gefahren
  3. Geschäftliche Twitternutzung liegt öfter vor als man denkt!
  4. Unzulässige Twitternamen
  5. Aufpassen bei der Wahl des Avatars
  6. Wem gehören Tweets?
  7. Tweets, die kürzesten Urheberrechtsverletzungen
  8. Meinungen und Behauptungen – gekonnte Kritik in 140 Zeichen
  9. Wettbewerbsrecht vs. Twitterkultur
  10. Wer geschäftlich twittert, braucht ein Impressum
  11. Die solidarische Linkhaftung
  12. Privatsphäre – für manche mehr für manche weniger
  13. Grenzen setzen für Arbeitnehmer und andere Twitterbeauftragte
  14. Volle Haftung beim ReTweeting
  15. Keine Twitterwalls ohne Aufpasser
  16. Fazit

Falls Ihr noch etwas vermisst, teilt es mir bitte  in den Kommentarfeld unten mit.

1. Twitter in aller Kürze erklärt

twitter_recht_ichtwitterdutwitterst

@Ischdo

Ich gehe davon aus, dass diejenigen, die der Artikel interessiert sich bereits mit Twitter auskennen. Falls nicht, in aller Kürze:

Twitter ist eine Plattform, die den Nutzern erlaubt kurze Nachrichten von maximal 140 Zeichen (Tweets) zu schreiben. Dieser Nachrichtenstrom kann von anderen Nutzern (Followern) abonniert werden. Die Inhalte der Tweets reichen von Freunden, die vom Tagesablauf berichten über berufliche Informationen bis zu Werbebotschaften.

Weiterführende Links:

2. Geschäftliche Twitternutzung birgt Gefahren!

twitter_recht_geschaeftlich

Als Privatperson lebt man im Internet rechtlich relativ sicher. Natürlich, man kann Urheberrechte oder die Ehre anderer verletzen. Aber nur die verletzten Personen/Unternehmen können einen abmahnen oder verklagen. Und vorher müssen sie von der Rechtsverletzung überhaupt erfahren.

Für Unternehmer sieht es ganz anders aus. Unternehmer können wegen (fast) jeder Rechtsverletzung von Mitbewerbern abgemahnt werden! Zwar muss es sich um eine Rechtsverletzung handeln, die ihnen Wettbewerbsvorteile bringt, aber das ist schnell gegeben. Impressum vergessen, Preisangaben nicht richtig, Urheberrechte verletzt – all diese Rechtsverletzungen fallen unter den so genannten “Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch” im §4 Nr.11 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)). Und anders als Privatpersonen sollten Unternehmer immer davon ausgehen, dass Mitbewerber ihre Onlineaktivitäten im Auge haben.

3. Geschäftliche Twitternutzung liegt öfter vor als man denkt!

twitter_recht_nichtprivat

  • Eindeutige geschäftliche Nutzung liegt vor, wenn der Account alleine dazu dient Kunden anzuwerben und Produkte zu bewerben (@DB_NEWS ).
  • Genauso eindeutig wird ein Twitteraccount privat genutzt, wenn Twitterer wie zum Beispiel @Muserine nur aus ihrem Privatleben berichten.

Aber was ist mit den vielen Accounts, die das geschäftliche und Private mischen? Wie @saftTante von der Kelterei Walther, die ihre Art zu twittern selbst als eine “‘privatgeschäftliche” Mischung beschreibt. Haftet man dann mehr für die geschäftlichen tweets und weniger für die privaten? Mitnichten. Man haftet für alle Tweets dieses Accounts so, als ob alle geschäftlich wären.

Den ganzen Beitrag lesen »

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