Facebook – Danke, Du treibst die Zukunft voran!

17. Februar 2009 von Thomas Schwenke

Facebook hat seine Nutzungsbedingungen (englisch: “Terms of Service”) geändert und alle laufen dagegen Sturm. Ich finde jedoch, dass Facebook damit die Entwicklung neuer Technologien unterstützt! Aber dazu am Ende. Erst einmal erkläre ich, worum es überhaupt geht.

Facebook will viel und dazu mit Garantie

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“L’adoration des mages”, Foto von Christophe.Finot auf Wikipedia, CC-BY-SA

Die neuen Nutzungsbedingungen sehen grob zusammengefasst (Auf alltagskakophonie.de könnt Ihr die detaillierten Übersetzungen nachlesen) folgendes vor:

  1. Die Nutzer gewähren Facebook das weltweite, ewige und unwiderrufliche, beliebig übertragbare Recht
  2. ohne Entgelt
  3. alle Inhalte, die die Nutzer auf Facebook einstellen (sprich Texte, Bilder, Videos) und
  4. die Identität der Nutzer (Name und persönliche Bilder),
  5. beliebig zu nutzen (bearbeiten, verkaufen, veröffentlichen, kommerziell ausnutzen, für Werbezwecke nutzen etc.).
  6. Der Nutzer gibt Facebook eine Garantie, dass er alle notwendigen Erlaubnisse hat, Facebook diese Rechte zu übertragen.

Jedoch wird diese Rechteübertragung durch zwei Klauseln eingeschränkt:

  1. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Datenschutzeinstellungen im Profil.
  2. Sind nur im Zusammenhang mit dem Facebook-Dienst und Werbung für diesen möglich.

Erstaunlicherweise sind diese Einschränkungen gar nicht mehr so klar und deutlich formuliert wie die Einräumung von Rechten. Im besten Fall kann das heißen, dass Facebook z.B. Bilder, die ich gegenüber meinen Freunden freigegeben habe, nur in der Werbung gegenüber diesen nutzen darf. Jedoch ist dies der beste Fall und zudem hat der Fall mit Bono und den Bikinimädchen schon gezeigt, wie schnell man seine Datenschutzeinstellungen aus Versehen erweitern kann. Und was heißt Facebook-Dienst? Sind damit auch Drittanbieterdienste auf Facebook erfasst? Oder was ist, wenn Facebook ins Onlineshopping einsteigt?

Ein Beispiel was diese Lizenzen bedeuten könnten:

Ich lade in mein Facebook-Profil das Strandbild von einer Freundin hoch und mache es jedem zugänglich. Facebook verkauft das Bild an eine Agentur, die das Bild für eine Facebook-Werbekampagne nutzt. Die Freundin  ist sauer und verklagt Facebook. Facebook verklagt mich, weil ich garantiert habe (s. Punkt 6), dass ich vor dem Hochladen die Erlaubnis der Freundin eingeholt habe, sein Bild an Facebook für beliebige Nutzung zu überlassen.

Klingt ungerecht? Wohl, nicht für Facebook. Denn dies ist die Bezahlung für die Nutzung der Facebookdienste. Meint noch jemand, Facebook sei ein kostenloser Dienst?

Natürlich kann man jetzt sagen, dass nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Das sagt zumindest Facebooks Gründer Mark Zuckerberg in seinem Blog, wie auch das Unternehmen im offiziellen Statement. Die Frage bleibt jedoch, wenn das so klar ist, warum schreibt Facebook es nicht klar hin? Warum erklärt Ihr es den Nutzern nicht vorher, sondern erst danach in Aktionen, die nach Schadensbegrenzung riechen? Und warum diese Garantie?

Ist das denn rechtens?

Schon nach amerikanischem Recht, das weniger konsumentenfreundlich ist als das Deutsche, sind diese Nutzungsbedingungen äußerst zweifelhaft (bei dem Link lohnt es sich die Kommentare zu lesen). Vor einem deutschen Gericht würden diese Nutzungsbedingungen Facebook aller Voraussicht nach “um die Ohren fliegen“. Warum? Den ganzen Beitrag lesen »

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Neuseeland: „Three strikes and you are out“ ist Gesetz

9. Februar 2009 von Thomas Schwenke

In den letzten Monaten ist die „three strikes and you are out“-Regel fast überall ein heiß diskutiertes Thema. Hier in Neuseeland wird sie nun (unausgegorenes) Gesetz und führt zu großer Entrüstung. Im folgenden werde ich diese Regel erklären und anhand des Beispiels Neuseeland aufzeigen, welche Bedenken gegen sie sprechen. Mag Neuseeland auch fern und zuweilen hinter dem Weltgeschehen liegen, dieses Mal gehen sie mit einem (schlechten) Beispiel voran.

Ich benutzte im Text wegen des internationalen Hintergrundes den Begriff “Copyright”. Genauso gut könnte dort aber auch “Urheberrecht” stehen.

Was ist die „three strikes and you are out“ Regel?

Die „three strikes and you are out“ Regel besagt, dass:

  • Ein Copyrightinhaber einem Internetprovider (ISP) die IP-Adresse eines seiner Kunden mitteilt und eine Copyrightverletzung behauptet.
  • Der ISP verschickt dann eine Warnung an seinen Kunden.
  • Nach der dritten Warnung kappt der ISP die Internetverbindung des Kunden.

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Woher kommt diese Regel?

Bisher ist die Copyrightindustrie, allem voran die Musikindustrie mit Anzeigen und Klagen gegen individuelle Nutzer vorgegangen. Diese Klagen waren jedoch zusammengenommen erfolglos. Die Tauschbörsen florieren weiterhin, es fällt schwer die Delinquenten zu erwischen und auch der Ruf der ganze Industrie hat mehr als ein paar Kratzer abbekommen.

Daher beschloss man einen Strategiewechsel. Statt gegen einzelne User vorzugehen, setzt man nun auf die Zusammenarbeit mit den Internet Service Providern (ISPs). Denn diese sind so genannte “Gatekeeper”, also Torwächter, die den Usern den Zugang ins Internet ermöglichen. Wenn man diese nun einspannt, können die User viel direkter angegangen werden. Worauf die Copyright Industrie setzt, sind die Ersparnisse der ISPs. Denn wer viele Files herunter lädt nimmt übermäßig viel Bandbreite in Anspruch. Diesen Kunden loszuwerden, würde damit den ISP entlasten.

Dennoch wollen viele ISPs nicht sich zwischen die Copyrightindustrie und die User stellen und ziehen es vor neutral zu bleiben. Darum versucht die Copyrightindustrie die Gesetzgeber zum Erlass von Gesetzen zu bewegen, damit die ISPs diese Torwächter funktion ausüben müssen.

Folgende Vorteile verspricht sich die Copyrightindustrie von dieser neuen Strategie:

  • Wirkungsvolleres Drohmittel: Das Internet zu verlieren ist für viele eine viel größere und nachvollziehbare Bedrohung, als verklagt zu werden.
  • Imagevorteile: Die bösen Buben werden die ISPs. Denn die verschicken Warnungen und kappen die Internetverbindung.
  • Effizienz & Angemessenheit: Durch das Warnsystem werden die User nicht sofort abgestraft und bekommen einen Schuss vor den Bug
  • Kostenersparnis und Risikominimierung: Gerichtliches Vorgehen und Strafanzeigen haben einen großen Nachteil. Sie führen über Richter und Staatsanwälte hinweg, die zunehmend der Meinung sind, dass wegen Tauschens eines Songs im Wert von 99 Cent ein User nicht kriminalisiert werden darf.

Die Lage in der Welt

In Europa wird diese Regelung gerade heiß diskutiert. Deutschland und England nehmen erstmal Abstand von der Regelung und auch auf der EU-Ebene scheint die Regel auf Ablehnung zu stoßen. Frankreich dagegen setzt sie als Gesetz um. In Irland wird sie demnächst aufgrund einer Vereinbarung zwischen den ISPs und der Copyright-Industrie praktiziert. Auch in den USA scheinen sich Vereinbarungen mit den ISPs anzubahnen und die ersten verschicken schon Warnhinweise. Den ganzen Beitrag lesen »

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