23. Oktober 2008 von Thomas Schwenke
User Generated Content
Bei Web 2.0 & Recht seziert Carsten Ulbricht in gewohnter Sorgfalt das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zum User Generated Content. Es ist die chefkoch.de-Entscheidung (OLG Hamburg Az.: 5 U 165/06) bei der das Gericht gar nicht auf die viel gescholtene Mitstörerhaftung (Mitstörer haften für fremde Inhalte, weil sie diese ermöglicht haben) zurückgreifen musste. Stattdessen sagte es, dass der Plattformbetreiber sich die von Nutzern eingestellte Bilder zueigen gemacht hat. Also hat es die (das Urheberrecht verletzenden) Bilder so behandelt, als hätten die Betreiber von chefkoch.de sie selbst hoch geladen.
Dabei gibt Carsten viele detaillierte Hinweise darauf, worauf Betreiber im Zusammenhang mit der Haftung für nutzergenerierte Inhalte achten sollten und unterstützt die Ansicht, dass “der häufig in AGB zu findende Hinweis, dass fremde Inhalte einer Vorabkontrolle zugeführt werden [...] eigentlich kontraproduktiv is“.
Rechtshinweise für Blogger
Henning Krieg hat sich mit Hendrik Wieduwilt von Fazjob.net unterhalten und herausgekommen ist dabei der informative Artikel “Der Tanz um die Haftungsfallen” mit Tipps zur
- Domainnamenwahl
- Problemen mit Arbeitgebern
- Distanzierung von Hyperlinks
- Urheberrecht an Bildern
- Haftung für Kommentare
- Impressumspflicht
- und Verhalten bei Abmahnungen
Viel Vergnügen mit den Lesetipps, ich gehe jetzt bisschen frei vom Internet nehmen (=schlafen), nachdem ich entdeckt habe, dass ich in der Arbeit an der ich gerade schreibe ständig “to admin” statt “to admit” schrieb.
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Kategorie Abmahnung, Linktipp, User Generated Content | 4 Kommentare »
18. Oktober 2008 von Thomas Schwenke
Es geht in diesem Beitrag um die Benachrichtigungsfunktion bei Blogkommentaren. Gibt man welche ab, kann man anklicken, dass man über Nachfolgekommentare anderer Leser informiert werden möchte. Diese Funktion wird bewerkstelligt durch das “Subscribe to Comments”- Plugin, welches an sich super ist, weil es Diskussionen in Blogs ermöglicht.

Vor ca. 1,5 Jahren bin ich diesem Plugin begegnet und habe gesehen, dass es mit dem deutschen Recht nicht vereinbar ist (Dazu gleich mehr). Die Frage war dann, ob ich darüber berichten soll oder nicht. Ich habe mich dafür entschieden nicht darüber zu berichten und statt dessen Abhilfe zu suchen (und dann zu berichten). Ich wollte einfach keine schlafenden Hunde wecken und eine Steilvorlage für Abmahnanwälte bieten. Dabei ist diese Rechtslücke eigentlich klar ersichtlich und aus Gesprächen mit anderen Kollegen weiß ich, dass sie ähnlich dachten.
Meine Anfragen beim Entwickler stießen auf taube Ohren, obwohl ich ihm die deutsche Rechtslage mitgeteilt habe. Darauf hin habe ich ein Änderungskonzept geschrieben und versucht szenebekannte Wordpress-Kenner dafür zu gewinnen, eine Lösung einzubauen. Leider auch ohne Erfolg (Keine Schuldzuweisung, man kann nicht für alles Zeit haben). Auch meine Bitte über A-Blogger vielleicht das Renommee in die Waagschale zu werfen, um den Entwickler zur Änderung zu bewegen haben nicht gefruchtet. Letztendlich habe ich es halb aufgegeben und hatte die letzten Monate auch nicht die Zeit es zu verfolgen.
Und nun lese ich, dass es Jan Tißler vom Upload-Magazin erwischt hat und fühle mich bisschen mitverantwortlich. Vielleicht hätte ich es doch rausposaunen sollen. Vielleicht hätte ich damit mehr erreicht. Ich weiß es nicht. Ich denke jedoch beim nächsten Mal werde ich diesen Weg gehen.
Warum ist das Plugin nun rechtswidrig?
In Deutschland herrscht ein strenges Double Opt-In-Prinzip bei Zusendung von Emails. Was das heißt, sagt die Übersicht: Den ganzen Beitrag lesen »
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Kategorie Abmahnung, Allgemein | 41 Kommentare »