Darf ich eine Email oder ein Schreiben im Internet veröffentlichen? – Eine Anleitung in 7 Schritten
17. August 2008 von Thomas Schwenke 
Der Sichelputzer kritisierte, dass ein anderer Blogger Emails unanonymisiert ins Netz stellte. Daraus entstand die Diskussion, wann man Emails veröffentlichen darf. Dazu hat Carsten Ulbricht bei web2.0 & Recht einen sehr guten Artikel verfasst, dessen Ideen ich in meine Prüfung aufnehme. Diese Prüfung gilt nicht nur für Emails sondern auch für Schreiben auf Papier. Übrigens, Ihr könnt Euch dies alles sparen, wenn der Absender der Veröffentlichung zugestimmt hat. Das ist der einfachste Weg um sich eine kostenpflichtige Abmahnung oder ein Gerichtsverfahren zu ersparen.
Schritt 1: Ist die Email privat oder geschäftlich?
Geschäftliche Emails kommen von Geschäftspartnern, dem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen, einem E-Shop, sind Abmahnungen von Rechtsanwälten oder Behördenschreiben. Auch Werbung ist geschäftlich.
Private Emails sind solche von Freunden, der Familie oder Bekanntschaften im Internet. Falls Ihr sie nicht genau einordnen könnt, geht davon aus, dass die Email privat ist.
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